Hunderte Betroffene

Anleger-Anwalt beführwortet AvW-Konkurs

Kärnten
20.05.2009 16:47
Die Anlegeranwalt Andreas Pascher von der Kanzlei Pascher & Schostal befürwortet einen Konkurs der angeschlagenen Kärntner Beteiligungsfirma AvW. Für die Anleger wäre ein Konkurs günstiger als die Fortführung des Betriebes, denn dann würden keine weiteren Kosten anfallen und das Vermögen wäre gesichert, so Pascher.

Eine Vermögensoffenlegung habe er schon mehrfach gefordert, so Pascher. Bis jetzt habe sich die AvW aber diesbezüglich sehr unkooperativ gezeigt. Bei 152.000 verkauften Genussscheinen ergebe sich eine Investitionssumme von rund 300 Millionen Euro. Der von AvW beschuldigte Ex-Prokurist habe die AvW angeblich um 50 Millionen Euro geschädigt, also müssten noch 250 Millionen Euro da sein.

Zu dem von der AvW geplanten Verjährungsverzicht meinen die Anwälte, dieser löse das Problem nicht zur Gänze. Wenn jemand zum Beispiel einen Betrag von 2.500 Euro veranlagt habe, würde er selbst bei erfolgreicher Geltendmachung einer Anfechtung des Kaufes auch nicht mehr als diese 2.500 Euro herausbekommen.

Forderung: Kurs bei Verkaufsauftrag
Vereinbart sei jedoch der Kurs bei Verkaufsauftrag worden. Bei einem Verkauf im Oktober 2008 etwa seien es 3.275 Euro gewesen. "Diesen Betrag wollen wir für die Anleger - weil vereinbart - haben", so Pascher. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beginne erst ab Kenntnis von Schaden und Schädiger zu laufen.

Erst als der Rückkauf der Genussscheine im Oktober 2008 gestoppt wurde, sei also Kenntnis vom Schaden eingetreten. Der Anlegeranwalt vertritt nach eigenen Angaben hunderte Anleger.

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