Klage abgelehnt

Prozess gegen Bush-Minister verhindert

Ausland
19.05.2009 08:14
Im Streit um die Aufarbeitung umstrittener Methoden bei der Terrorabwehr hat das Oberste Gericht der USA der früheren Regierung von Präsident George W. Bush den Rücken gestärkt. In einem am Montag in Washington veröffentlichten Spruch urteilten die Richter, dass der frühere Justizminister John Ashcroft (im Bild rechts) und der ehemalige Chef der Bundespolizei FBI, Robert Mueller, juristisch nicht für die mutmaßliche Misshandlung von Terrorverdächtigen in den USA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 belangt werden können.

Mit der knappen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen hoben die Richter des Supreme Court damit das Urteil eines New Yorker Berufungsgerichts auf. Dieses hatte geurteilt, dass Ashcroft und Mueller durchaus für mögliche Verfehlungen im Umgang mit Verdächtigen vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Im Urteil des Obersten Gerichts hieß es nun, dass die Kläger "nicht ausreichende Belege" vorgelegt hätten, "um die Behauptung einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Diskriminierung" von Gefangenen zu dokumentieren.

Ehemaliger Häftling klagte
Klageführer in den Verfahren war der Pakistaner Javaid Iqbal, der in den USA kurz nach den 9/11-Anschlägen festgenommen worden war. Iqbal war damals fünf Monate lang ohne Anklage in einem Hochsicherheitsgefängnis festgehalten und dann in sein Heimatland abgeschoben worden. Die US-Behörden gaben als Grund für seine Festnahme einen Verstoß gegen Einreisebestimmungen an.

Iqbals Anwälte machten hingegen geltend, ihr Mandant sei wegen seiner Herkunft und seines muslimischen Glaubens willkürlich festgenommen worden, er sei deshalb als Opfer rechtswidriger religiöser Diskriminierung zu betrachten. In der Gefangenschaft sei Iqbal aggressiv verhört und anderweitig schikaniert worden. Er habe 23 von 24 Stunden am Tag in einer kleinen Zelle verbringen müssen, wo nie das Licht abgeschaltet worden sei. Als politisch Verantwortliche müssten Ashcroft und Mueller dafür belangt werden, hatten die Kläger argumentiert.

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