Dass er infolge dessen an einem depressiven Belastungssyndrom erkrankte, lag nach Ansicht der Gerichte im Mitverschulden der Wiener Linien, da nichts gegen "systematische Anfeindungen, Schikanen und Belästigungen" - so die Feststellungen des Erstgerichts - unternommen wurde, obwohl das Unternehmen davon wusste.
Um Hilfe gebeten
Der Betroffene soll sowohl Vorgesetzte als auch Personalvertreter um Hilfe gebeten haben. Auch die Geschäftsführung und die Magistratsdirektion erlangten Kenntnis von den schwierigen Arbeitsbedingungen des Mannes. Statt für Abhilfe zu sorgen, wurde ihm nach einem dreimonatigen Krankenstand gekündigt, weil er - so die Einschätzung in einem direktionsärztlichen Gutachten - für die Erfüllung seiner Dienstpflichten "körperlich ungeeignet" sei.
Verletzung der Fürsorgepflicht
Schon das Arbeits-und Sozialgerichts hatte das wörtlich als als "Rechtsmissbrauch" qualifiziert und den Wiener Linien die Verletzung der sogenannten Fürsorgepflicht vorgeworfen. Dem dagegen eingebrachten Rechtsmittel blieb der Erfolg versagt. Das OLG fand keinen Grund, die erstinstanzliche Entscheidung aufzuheben, wie aus dem umfangreichen schriftlichen Erkenntnis hervorgeht.
Symbolbild
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