Eine Kontrollstelle soll künftig über Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet wachen. Wer nach zwei schriftlichen Abmahnungen nochmals beim illegalen Herunterladen auf den Computer erwischt wird, dem droht eine Internetsperre von zwei bis zwölf Monaten. Für den Anschluss muss in dieser Zeit weiter bezahlt werden.
Erste Abmahnungen sollen den Regierungsplänen zufolge ab Herbst per E-Mail verschickt werden; den ersten Internetpiraten könnte der Anschluss dann Anfang kommenden Jahres gesperrt werden, wie der Abgeordnete Franck Riester von der Regierungspartei UMP sagte.
Bei einer ersten Abstimmung in der Nationalversammlung vor einem Monat war der Entwurf noch durchgefallen, weil nicht genügend UMP-Abgeordnete anwesend waren. Nun muss noch der französische Senat zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann.
Die oppositionellen Sozialisten haben für diesen Fall bereits angedroht, vor den französischen Verfassungsrat zu ziehen, der das Gesetz noch ganz oder in Teilen für unzulässig erklären könnte. Erst vergangene Woche hatte das EU-Parlament beschlossen, dass der Internetzugang nur auf richterliche Anweisung gesperrt werden darf.
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