Unschuldig in Haft?

Zweifel an versuchtem Mord an Ehefrau

Wien
12.05.2009 16:18
Eine brisante Wende hat am Dienstag der Fall des 39-jährigen Mödlingers genommen, der wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau eine zwölfjährige Freiheitsstrafe verbüßt. Das Wiener Oberlandesgericht hat dem Wiederaufnahmeantrag des Mannes stattgegeben und damit das Landesgericht Wiener Neustadt korrigiert, das diesen noch als unbegründet abgewiesen hatte. Damit kann der Fall von einem neu zusammengesetzten Geschworenengericht auf einen möglichen Justizirrtum überprüft werden.

Im Juni 2006 soll es zwischen dem 39-Jährigen und seiner Frau zu einem blutigen Ehestreit gekommen sein. Laut Aussagen der Frau versuchte ihr Mann, sie von hinten zu erdrosseln. In einer Abwehrreaktion habe sie zu einem Messer gegriffen und auf ihn eingestochen. Diese Version hatte zur rechtskräftigen Verurteilung des Mannes geführt.

Neues Privatgutachten
Der Wiederaufnahme des Verfahrens wurde nun wegen eines Privatgutachtens stattgegeben, das Karin Prutsch, die Anwältin des 39-Jährigen, vorgelegt hatte. Aus dieser Expertise gehr hervor, dass die Stichverletzungen des Mannes, die dieser nach Darstellung seiner Ehefrau erlitten hatte, als sie sich gegen sein Würgen wehrte, nicht mit ihrer Schilderung des angeblichen Tatablaufs übereinstimmen können.

"Aus Sicht des Senats ist das Gutachten ein geeignetes Beweismittel, das zu einer anderen Beurteilung des Falles hätte führen können, wäre es zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung bereits bekannt gewesen", erläuterte OLG-Sprecher Raimund Wurzer am Dienstagnachmittag die Entscheidung des Obergerichts.

"Kann so nicht stattgefunden haben"
Außerdem hegt offenbar auch jener Sachverständige Zweifel an der vom Erstgericht angenommenen Version, dessen ursprüngliches Gutachten zur Verurteilung des 39-Jährigen geführt hatte. Der Gerichtsmediziner wurde mit der Aussage zitiert, der vom Gericht festgestellte Tathergang könne "so nicht stattgefunden haben".

Mann bleibt vorerst in Haft
Der 39-jährige Mödlinger bleibt vorerst in Haft. Zwar gilt das Urteil mit der Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts  als aufgehoben, das ändert allerdings nichts am nach wie vor bestehenden Tatverdacht, wie Hans Barwitzius, der Sprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt, darlegte. Anwältin Karin Prutsch hat bereits seine Enthaftung beantragt. "Ich gehe davon aus, dass noch in dieser Woche darüber entschieden wird", meinte sie.

"Er hatte Tränen in den Augen"
Die Juristin hat am Dienstag ihren Mandanten im Gefängnis Graz-Karlau besucht, um ihm von der bewilligten Wiederaufnahme des Verfahrens zu informieren. "Er hat mich umarmt. Er hatte Tränen in den Augen. Es war ein emotional sehr bewegender Moment", berichtete Prutsch.

Die Neuauflage der Geschworenenverhandlung dürfte "noch vor der Urlaubszeit" stattfinden, so der Gerichtssprecher. An dieser werden sowohl jener Gerichtsmediziner teilnehmen, dessen Expertise die Wiederaufnahme des Verfahrens bewirkt hat, als auch sein Kollege, auf dessen Basis es im ersten Rechtsgang zur Verurteilung des Angeklagten gekommen war.

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