Gratis-Kindergarten

16 Stunden pro Woche werden Pflicht

Österreich
12.05.2009 12:28
Ab Herbst 2009 ist der Besuch des Kindergartens für alle Fünfjährigen im Ausmaß von 20 Wochenstunden in ganz Österreich kostenlos. Das hat die Regierung am Dienstag im Ministerrat beschlossen. Spätestens mit September 2010 ist in allen Bundesländern auch die halbtägige Besuchspflicht im Ausmaß von mindestens 16 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche einzuführen. Bei Nichteinhaltung sind Sanktionen im Rahmen von Verwaltungsstrafen geplant, hieß es seitens der zuständigen Staatssekretärin Christine Marek.

Für die Umsetzung des verpflichtenden Gratis-Kindergartens stellt der Bund 2009/10 und 2010/11 jeweils 70 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Jahre 2011 bis 2013 sind im Bundesfinanzrahmengesetz ebenfalls jeweils 70 Millionen Euro vorgesehen. Die Aufteilung des jährlichen Betrags erfolgt entsprechend dem Anteil der Fünfjährigen im jeweiligen Bundesland.

"Beste Voraussetzungen für Kinder"
Vizekanzler Josef Pröll zeigte sich von der Maßnahme angetan. Es sei nun garantiert, dass alle Kinder mit besten Voraussetzungen in das österreichische Schulsystem eintreten könnten. Bundeskanzler Werner Faymann zeigte sich davon überzeugt, dass künftig 5.000 Kinder zusätzlich Kindergärten besuchen werden.

Reguläre Beiträge entfallen
Für die Eltern entfallen die regulären Beiträge künftig. Für Mahlzeiten sowie die Teilnahme an Spezialangeboten wie Sportübungen, Fremdsprachen- oder Musikunterricht können weiterhin Entgelte eingehoben werden. Das auch, wenn diese Angebote innerhalb der 20 Wochenstunden stattfinden.

Die Bundesländer verpflichten sich jedenfalls auf Basis einer 15a-Vereinbarung, die durch den Bundeszuschuss freiwerdenden Mittel für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes zu verwenden. Um die bis spätestens 2010 notwendigen Plätze in allen Bundesländern verfügbar zu haben, können die bereits zur Verfügung gestellten Finanzmittel des Bundes eingesetzt werden. Die im Ministerrat beschlossene 15a-Vereinbarung wird in den nächsten Tagen allen Landeshauptleuten zugesandt. Ziel sei es, auf Beamtenebene eine bundesweit einheitliche Regelung zu finden, denn sie wird im Anschluss auf Landesgesetzebene verankert.

Auch Strafen vorgesehen
Als Sanktion ist laut dem Büro von Staatssekretärin Marek eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von etwa 100 Euro vorgesehen - vergleichbar etwa mit der Regelung in Kärnten, wo es den Gratiskindergarten schon gibt. Dieser Betrag sei aber erst eine Diskussionsgrundlage, wurde betont. Nachdem jede Regel erst durch eine Ausnahme bestätigt wird, seien auch in diesem Fall Spezialfälle individuell zu prüfen. Ausnahmen würde es etwa geben, wenn ein Kind nicht "gruppenfähig" ist oder schwierige Wegverhältnisse herrschen, heißt es aus Mareks Büro. In diesen Fällen würde in Anlehnung an die Schulpflicht in Gesprächen eine Lösung gefunden.

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