Als es dann um eine Forderung des Abfallverbandes ging, glaubte er noch an ein Missverständnis – er habe alles überwiesen. Irrtum: "Sie haben 236 Euro bezahlt. Die Forderung lautete aber 236,36 Euro", erklärte ihm der Gerichtsvollzieher, der selbst nicht wusste, ob er über den Pfändungsauftrag lachen oder weinen sollte.
Schlampigkeitsfehler bei Überweisung
"Mir ist bei der Überweisung ein Schlampigkeitsfehler unterlaufen. Aber hat der Abfallverband tatsächlich Angst, um 36 Cent umzufallen?", so der überraschte Schuldner in einem Interview. Insgesamt musste Otto H. fünf Euro und 36 Cent bezahlen – auch der Besuch des Exekutors hat schließlich seinen Preis.
"Prozedere nahm seinen gewohnten Lauf"
Dass dieser Vorgang alles andere als wirtschaftlich war, ist selbst dem zuständigen Landesgericht Korneuburg (NÖ) bewusst: "Durch den Fehlbetrag hat das Prozedere einfach seinen gewohnten Lauf genommen. Es ist auch für uns nicht nachvollziehbar, warum das Gericht auf diesen Bagatellbetrag so reagiert hat", erklärt eine Sprecherin.
von Klaus Loibnegger, Kronen Zeitung
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