Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, diesen einen Satz auf Seite 55 des Buches "Die Europafalle" zu zitieren. Jedenfalls will der ehemalige SPÖ-Chef in dieser Passage eine „unwahre Behauptung“ erkannt haben. Dagegen lässt Gusenbauer nun eine der exquisitesten deutschen Rechtsanwaltskanzleien vorgehen.
Bei der umstrittenen Behauptung handelt es sich um eine Beschreibung eines "intimen Parteitreffens" der SPÖ in der Gloriette des Schlosses Schönbrunn 2002. Dabei wäre es um Äußerungen über persönliche wirtschaftliche Erfolge des damaligen SPÖ-Chefs gegangen.
Um einer Beschlagnahme des Buches bzw. gerichtlichen Maßnahmen zuvorzukommen, hat H.-P. Martin diesen Satz nun in sämtlichen noch im Handel befindlichen Exemplaren unkenntlich gemacht. Hans-Peter Martin meint, diese Vorgangsweise ähnle einem Muster, mit dem erneut versucht werde, ihn nur wenige Wochen vor den Europa-Wahlen mundtot zu machen.
Gusenbauer, der Montag gerade auf dem Weg zum Flughafen war, ließ mitteilen, dass er das Angebot einer außergerichtlichen Lösung an H.-P. Martin gerichtet habe. Aus dem Büro von Kanzler und SPÖ-Chef Werner Faymann hieß es, man sei von Gusenbauers Klage nicht informiert gewesen, Gusenbauer könne als Privatperson klagen, wen er wolle, und das werde nicht kommentiert.
Kronen Zeitung
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