In Graz vor Gericht

28-Jähriger soll seine Freundin vergewaltigt haben

Österreich
27.02.2009 13:06
Weil er seine Freundin tagelang in der Wohnung eingesperrt und dreimal vergewaltigt haben soll, hat sich ein Grazer am Freitag vor Gericht verantworten müssen. Der 28-Jährige gab zwar zu, die junge Frau bedroht und beschimpft zu haben, von sexuellen Handlungen gegen ihren Willen wollte er aber nichts wissen. Die 20-Jährige erschien nicht zur Verhandlung. Der Richter gab von beiden Beteiligten psychiatrische Gutachten in Auftrag und vertagte den Prozess.

Der Grazer lernte das psychisch beeinträchtigte Mädchen beim Spazierengehen kennen, und schon bald entwickelte sich nach ihren Angaben eine Beziehung. Sie übernachtete oft bei ihrem neuen Freund - dass seine Ehefrau auch anwesend war, störte offenbar keinen der drei.

Schlafmittel verabreicht
Im Laufe der Zeit soll der Beschuldigte die 20-Jährige in der Wohnung eingesperrt und dann auch noch vergewaltigt haben, indem er ihr ein Schlafmittel verabreichte und sich dann an der jungen Frau verging. Beim Aufwachen hatte die 20-Jährige nach eigenen Angaben blaue Flecken und Unterleibsschmerzen.

Schlafende mit Farbe beschmiert
"Sind Sie ein Sadist? Sie sollen sie ja auch noch im Schlaf mit Farbe beschmiert haben?", fragte Richter Martin Wolf. Tatsächlich hatte der Beschuldigte der Schlafenden mit Filzstift eine grüne Nase gemalt und auf ihre Stirn "Lumpi" geschrieben. "Das ist irgendwie seltsam", meinte der Richter. Zur Peitsche, die er über dem Bett aufgehängt hatte, meinte der Befragte: "Das war ein Geburtstagsgeschenk von meinem Bruder, zusammen mit einem Viagrabild", ein Scherz eben. Daraufhin hatte der Richter keine Frage mehr in diese Richtung.

Hund getreten, Mutter wüst beschimpt
Dem Grazer wurde auch vorgeworfen, der Freundin eine Uhr gestohlen und ihre Mutter wüst beschimpft und bedroht zu haben. Auch soll er dem Hund des Mädchens mehrere Tritte versetzt haben: "Das war Notwehr", meinte er.

Der neunmal Vorbestrafte gab alle Drohungen und Nötigungen zu: "Ich bin kein Engel", so seine Rechtfertigung. Dem Richter hatte er vor der Verhandlung einen Brief geschrieben und ihm einen "Deal" angeboten: Er könne ihm Hinweise liefern, die noch mindestens zu einer weiteren Anklage führen würden. Der Richter hatte aber wenig Interesse an einer derartigen Zusammenarbeit. Er möchte nun sowohl vom Angeklagten als auch vom mutmaßlichen Opfer ein psychiatrischen Gutachten in Auftrag geben, erst dann wird die Verhandlung fortgesetzt.

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