Kein "Mafia-Pate"

Prozess-Krimi endet mit Freispruch für Russen

Wien
24.02.2009 17:52
Mit einem Freispruch hat am Dienstag der Prozess um einen russischen Geschäftsmann geendet. Die Staatsanwalt hatte dem 40-Jährigen vorgeworfen, im Herbst 2004 zwecks Ermordung eines ehemaligen Mitarbeiters einen Auftragskiller engagiert zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es war ein Prozess, dessen vier Verhandlungstage nichts an Spannung zu wünschen übrig ließen. Während der beschuldigte M. stets beteuerte, den geplanten (und schließlich doch nicht durchgeführten) Mord an Ex-Partner R. nicht in Auftrag gegeben zu haben, kamen zahlreiche Zeugen zu Wort, die Stoff für eine ganze Krimi-Serie lieferten. Da war zuerst R. selbst, der von M. 250.000 Euro verlangte. Da dieser aber weder zahlen konnte bzw. wollte, drohte R. mit seinem Wissen zur Polizei zu marschieren. Und dieses Wissen hätte durchaus gereicht, um M. nicht nur zu ruinieren, sondern sogar hinter Gitter zu bringen.

Finanziell in schweren Nöten ließ sich R. dazu hinreißen, seinem Ex-Boss ein Schreiben auf den Tisch zu knallen, in dem er ihm "nahe legte" zu zahlen, andernfalls werde er "seine Aussagen in die richtige Richtung lenken". Fakt ist, dass M.s Firma viel zu niedrige Zweitrechnungen ausgestellt hatte, um den viel zu hohen ukrainischen Zöllen ein Schnippchen zu schlagen. Als R. drohte, dies den strengen ukrainischen Behörden zu melden, soll der 40-jährige Angeklagte einen Auftragskiller angeheuert haben, um R. zu beseitigen.

"Plötzlich war die Cobra in unserer Wohnung"
Für den 52-Jährigen und seine Familie begann ein Versteckspiel, denn Kriminalisten hatten den gelernten Speditionskaufmann eingeweiht, dass ein Attentat auf ihn geplant sei. "Plötzlich war die Cobra in unserer Wohnung, wir durften nicht einmal mehr auf den Balkon hinaus." Dann sei ihm "empfohlen" worden, mitsamt seiner Familie die Stadt zu verlassen. Also rollte der Sicherheitskonvoi Richtung Burgenland. Laut R. habe man ihn sogar vom Eintritt in ein Zeugenschutzprogramm zu überreden versucht.

Im Zuge der Verhandlung kam es auch zu heftigen Wortgefechten zwischen dem Richtersenat und Kriminalbeamten. Deren Ermittlungsmethoden stießen beim Senat auf ziemliches Unverständnis. Obwohl seinerzeit der Verdacht bestanden hatte, dass M. den Mord an seinem 52-jährigen Ex-Mitarbeiter R. bereits in Auftrag gegeben hatte, hätten es Beamte der Kriminaldirektion 1 (heute: zentraler Ermittlungsbereich des Landeskriminalamtes) bei einer Hausdurchsuchung zu dem Fall verabsäumt, sämtliche Geschäftsunterlagen und Korrespondenz in kyrillischen Buchstaben zu beschlagnahmen.

Heftige Kritik an Kriminalbeamten
Außerdem soll der leitende Beamte dem Angeklagten, für den er einen Haftbefehl mithatte, unmittelbar nach der Festnahme noch erlaubt haben, mit dem Staatsanwalt und dem Untersuchungsrichter zu telefonieren - laut Senat eine "überaus ungewöhnliche Vorgangsweise", zumal der Verhaftete ohnehin kurze Zeit später dem U-Richter hätte vorgeführt werden müssen. Wenig Unterstützung erhielt der Chefermittler von einem Kollegen des BK, der meinte: "Also ich hätte gleich alles mitgenommen."

Doch zu diesem Zeitpunkt war der Fall längst undurchsichtig geworden. Angeblich sei die erste Order, R. in den Kopf zu schießen und M. ins Knie (um von ihm abzulenken), verworfen worden. R. sollte "nur" noch verprügelt und M.s Auto in die Luft gesprengt werden. Es gab Verhaftungen, Hausdurchsuchungen und zahlreiche Einvernahmen; die österreichischen Ermittler hatten es mit unzähligen mutmaßlichen Beteiligten, Geschäftspartnern und Hintermännern aus den unterschiedlichsten Ländern zu tun.

Staatsanwältin Michaela Schnell blieb jedoch dabei: Für sie sei die Drohung R.s, die unsauberen Machenschaften seines Ex-Chefs aufzudecken, existenzgefährdend für M. und daher ein Motiv, R. ermorden zu lassen. Eine direkte und klare Verbindung vom Angeklagten zu jenem Mann, der das Attentat hätte ausführen sollen, dann aber doch zur Polizei ging, konnte sie jedoch nicht herstellen.

"Mit Schuldspruch entfernen wir uns vom Rechtsstaat"
Verteidiger Harald Schuster versuchte deutlich zu machen, dass es schlichtweg unmöglich sei, diesen Mordauftrag M. "anzuhängen". Er kritisierte auch das Oberlandesgericht scharf: Dort sei in vier Entscheidungen festgehalten worden, dass M. einen Mordauftrag erteilt hätte, was aber im Akt nirgends zu finden sei, weshalb man dies in der fünften Entscheidung zurückgenommen habe, so Schuster, der abschließend einen flammenden Appell an die Geschworenen richtete: "Wenn hier ein Schuldspruch gefällt wird, entfernen wir uns vom Rechtsstaat." Die Entscheidung fiel schließlich zugunsten von M.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele