Der Haussegen hängt in der weststeirischen Gemeindestube seit Jahren schief. "Ortskaiser" wird der hiesige ÖVP-Bürgermeister Josef Niggas von seinen politischen Gegnern oft und gerne genannt.
Matthias Pinter, der im Gemeinderat die Offene Bürgerliste (OBL) vertritt, ist aus dem Häuschen: "Jetzt bin ich 24 Jahre im Politgeschäft, aber so etwas hab' ich noch nie erlebt!"
"Kann mit dem Geld machen, was ich will!"
Der unter Beschuss geratene Bürgermeister kann die Aufregung nicht verstehen: "Mit meinen Verfügungsmitteln kann ich tun und lassen, was ich will. Außerdem war das ja nicht mein Privatvergnügen! Bei der von mir eingebrachten Klage habe ich mich in meiner Funktion als Bürgermeister gegen Kritiker zur Wehr setzen müssen."
Laut Gesetz Gemeinderatsbeschluss nötig
Hofrat Karl Paier von der Gemeindeaufsicht des Landes Steiermark kennt den diesbezüglichen Gesetzestext: "Verfügungsmittel 'dienen der Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben', damit sind in erster Linie Repräsentationsverpflichtungen gemeint. Zieht ein Bürgermeister vor den Richter, benötigt er in jedem Fall einen Gemeinderatsbeschluss..."
von Barbara Winkler, "Steirerkrone"
Symbolbild
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