Ad Gusenbauer…

Nachrichten
27.02.2012 16:29
Das freie Wort
Geschätztes "Krone"-Team, Herr Dr. Klesl!

Bezugnehmend auf den Leserbrief über den Herrn Dr. Gusenbauer möchte ich Folgendes richtigstellen: Der Anspruch auf Urlaub nach sechs Monaten ist wohl korrekt, hier jedoch nicht zutreffend, da der ehemalige Kanzler nicht neu begonnen hat, dort zu arbeiten. Er hat sich vor dem politischen Einsatz freistellen lassen und hat nach der Amtszeit wieder dort angeknüpft. Somit war ihm der Anspruch vom ersten Tag an gegeben. Diese Möglichkeit hat auch jeder andere AK-Angestellte.




H. J., per E-Mail
erschienen am Sa, 21.2.
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