Die 38-jährige öffentlich Bedienstete habe am 7. Jänner die Ersatzfreiheitsstrafe angetreten, sagte Polizeijurist Mattersdorfer am Dienstag. "Sie sitzt ihre Strafe sozusagen aktenweise ab, 60 bis 70 (Akten) sind noch offen." Nach sechs Wochen gibt es, wenn sie einen Antrag stellt, eine gesetzlich vorgesehene sechsmonatige Unterbrechung.
Die Vorgeschichte des speziellen "Sündenfalls" ist lang: Die notorische Falschparkerin warf die Parkzettel einfach weg und ignorierte rund 700 Zustellungsversuche des Magistrats als Strafbehörde. Die anfangs mit 30 Euro bemessenen Bußgelder wuchsen mit der Zeit auf eine Höhe von 400 Euro, dazu kamen Mahnungen und Strafen wegen Nichterbringung der Lenkererhebung.
Weil die Vertragsbedienstete kein pfändbares Vermögen besitzt, wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt, die sie - nach mehrmaligem Aufschub - schließlich auch antrat. "Sie hat erkennen müssen, dass sich Strafen mit der Zeit nicht einfach in Luft auflösen", so der Vertreter der Vollzugsbehörde.
Arbeitsplatz in Gefahr
Abgesehen von der Ersatzfreiheitsstrafe, die sie voll oder, so sie doch noch zahlt, teilweise abbrummen muss, hat die 38-Jährige nun auch noch Troubles mit ihrem Arbeitgeber: "Es schaut nicht gut aus, wenn jemand, der im öffentlichen Dienst arbeitet, sich so offensichtlich über Gesetze hinwegsetzt. Das Vertrauen in eine gewisse Anständigkeit der Verwaltung ist schließlich ein hohes Gut", hieß es. Man prüfe, ob eine Kündigung in Betracht komme.
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