"Aufgabe erfüllt"

Zogaj-Brüder gehen freiwillig in den Kosovo

Oberösterreich
03.02.2009 10:50
Zwei der insgesamt vier Geschwister von Arigona Zogaj, der 18-jährige Alfred (li.) und der 20-jährige Alban (re.), haben sich dazu entschlossen, Österreich freiwillig zu verlassen. "Sie kehren in den Kosovo zurück", gab der Rechtsanwalt der Familie, Helmut Blum, am Montag bekannt. Demnach wollten die beiden jungen Männer hauptsächlich ihre kleinen Geschwister zurück zur Mutter nach Österreich bringen. Diese Aufgabe sei nun erfüllt.

Es handle sich um eine freiwillige Ausreise, erklärte Blum. Es habe keinen Druck durch die Behörde gegeben. Die beiden Brüder sollten Österreich in den nächsten Tagen verlassen. Die dazu notwendigen behördlichen Schritte seien in die Wege geleitet worden.

Der Grund für den nach Gesprächen mit ihren Beratern gefassten Entschluss sei, dass für die beiden die Voraussetzungen im Asylverfahren nicht so gut seien, schilderte Blum. Außerdem hätten sie ihre Aufgabe, die beiden jüngeren Geschwister, den neunjährigen Albin und die achtjährige Albona, zu ihrer Mutter zu bringen, erfüllt.

Kurze Wiedervereinigung nach illegaler Einreise
Die Familie von Arigona war 2007 nach fünf Jahren Aufenthalt in Oberösterreich abgeschoben worden. Das Mädchen blieb mit ihrer Mutter zurück, nachdem es zuvor untergetaucht war und mit Selbstmord für den Fall der Abschiebung gedroht hatte. Mutter und Tochter konnten vorerst bleiben, weil die Mutter wegen ihres Gesundheitszustandes nicht abgeschoben werden konnte.

Seit Mitte Jänner 2009 ist die Familie außer dem Vater wieder in Oberösterreich vereint, nachdem drei der Geschwister von Arigona aus einem ungarischen Asylwerberheim geflüchtet und nach Österreich gekommen waren. Dort hatten sie sich nach einem fehlgeschlagenen Versuch befunden, im Dezember vom Kosovo nach Österreich zu kommen. Auch der vierte Bruder von Arigona war danach nach Österreich gekommen.

Zwist Ungarn-Österreich immer noch nicht geklärt
Seither laufen neue Asylverfahren. Dazu gebe es zwischen Ungarn und Österreich ein Konsultationsverfahren, wer im Sinne der Familieneinheit dafür zuständig sei. Das werde derzeit noch geprüft, schilderte Blum den aktuellen Stand.

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