„Es muss ja nicht unbedingt sein, dass Uniformierte im Trinkwasserschutzgebiet urinieren“, erklärte der Leiter der Organisations- und Einsatzabteilung, Kurt Berger. In einem offiziellen Schreiben wurden die Polizisten im Flachgau jetzt auf das Urinier-Verbot hingewiesen. Die Exekutive setze auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Bundesheer, und man wolle nicht, dass die Polizisten eine schlechte Nachrede hätten, argumentierte Oberst Berger. Falls ein Übungsteilnehmer während des zwei bis drei Stunden dauernden Schießtrainings doch seine Notdurft verrichten müsse, für den stehe ein Auto bereit, mit dem könne er zum WC fahren.
In der Benützungsordnung für den aus der K&K-Monarchie stammenden Truppenübungsplatz ist zwar nicht dezidiert von Urinier-Verbot die Rede, im Text steht aber, dass „eine Verunreinigung jeglicher Art verboten ist“, erläuterte der Sprecher des Militärkommandos Salzburg, Hauptmann Gerald Gundl.
Polizisten nicht glücklich mit Open-Air-Schießanlage
Seit 9. Oktober können die Polizisten aus dem Bereich Salzburg Stadt und Flachgau die neue Schießanlage, die nicht überdacht ist, benützen und damit eine zeitgemäße Schießausbildung wie die Kollegen des Ausbildungsverbandes Süd genießen. Einige haben allerdings schon ihren Unmut über das Urinierverbot geäußert, „weil sich die Anlage ohnehin im Waldgebiet befindet“. Auf weiteres Ärgernis stößt der tiefe, feuchte Boden, der die Kleidung verschmutze. Wer bei angehender Notdurft den Sprung ins Auto nicht mehr schafft, findet vielleicht einen Trost darin, dass ein eventuelles Malheur ohnehin nicht auffällt. Die Hosen seien aufgrund des morastigen Erdreiches so verdreckt, dass man sie jedes Mal in die Reinigung bringen müsse, schilderten Trainingsabsolventen.
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