"Ich habe mein Leben lang im Verkauf gearbeitet und bin jetzt seit Kurzem in Pension. Meine Steuerberaterin gab mir den Tipp, rückwirkend für das Jahr 2006 eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen", schildert Horst Thaller aus Reichenau an der Rax.
Zwischen Lachen und Weinen
Tage später die "freudige Überraschung" im Briefkasten. Ein Bescheid des Finanzamts - mit einer Überweisung von genau einem Cent. "Ich wusste wirklich nicht, ob ich lachen oder weinen soll", so der "Glückspilz". Alleine die Ausgaben für die Marke waren ja weit höher.
Ministerium verteidigt Vorgehen
Tatsächlich kommt es immer wieder zur Auszahlung von Beträgen im Cent-Bereich. Ein Sprecher des Ministeriums zur "Krone": "Im konkreten Fall wurde der Betrag vermutlich sogar aufgerundet, weil wir auf mehrere Kommastellen genau rechnen. Im Gegensatz zu Einforderungen gibt es bei Überweisungen nämlich keine Geringfügigkeitsgrenze. Für viele Leute sind auch wenige Euro viel Geld.“
Von Gregor Brandl, Kronen Zeitung
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