Kein Genierer

Für diese Sprüche wurden Ordnungsrufe erteilt

Österreich
29.10.2008 16:54
Zu den Aufgaben der Ersten Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) und ihrer beiden Stellvertreter gehört auch, über die Würde des Parlaments zu wachen - indem sie im Fall des Falles Ordnungsrufe erteilen. Aufgrund der Mitgliedschaft des neu gewählten Dritten Präsidenten, Martin Graf (FPÖ), in der als rechtsextrem eingestuften Burschenschaft Olympia wurden Fragen laut, wie er mit Aussagen umgehen würde, die etwa den Nationalsozialismus verharmlosen. Graf gab im Radio-Morgenjournal des ORF an, er halte sich an einen bestehenden Katalog von entsprechenden Äußerungen. Für welche Aussagen Graf bald Ordnungsrufe verteilen könnte, zeigen einige Beispiele aus den vergangenen Jahren...

Die mit Ordnungsruf sanktionierten Ausrutscher von Abgeordneten des Nationalrats weisen neben Beleidigungen des politischen Gegners und teilweise verbaler Gewaltandrohung auch ein gewisses Maß an schöpferischer Negativenergie auf. In dem im Anhang D zur Geschäftsordnung des Nationalrats angeführten Begriffe zur Erteilung von Ordnungsrufen für die 18. 19. und 20. Gesetzgebungsperiode reicht die Bandbreite der Vergleiche von "Koalitionstrottel" über "Vaterlandslose Gesellen" und "Sie gehören geohrfeigt" bis zu "Sauerei" und "Führer".

Aussagen, die mit Ordnungsrufen geahndet wurden:

  • "präpotent"
  • "Mit wieviel Promille haben Sie diese Rede gehalten?"
  • "Du bist wirklich dumm"
  • "Sie sind ein Idiot"
  • "Quatschbude"
  • "dümmer geht es nicht mehr"
  • "Ihre schleimige Art hier im Haus geht mir auf die Nerven"
  • "wie ein Faschist"
  • "Denunziant"
  • "das kommt aus der braunen Fraktion, weil braun oft stinkt"
  • "Dreckschleuder"
  • "Frechheit"
  • "Sie sitzen hier dick und fett herinnen"
  • "Meuchelbande"
  • "Sie haben zwar wohl das Mundwerk eines Dobermanns, jedoch das Hirn eines Dackels"
  • "unverschämter Diffamierer"
  • "Dreckschleuder"
  • "Großmeister der Heuchlerei"
  • "Blutsauger"
  • "Wahnvorstellungen"
  • "Spesenritter der Nation"

Die Aufgaben des Nationalratspräsidenten sind in der Geschäftsordnung des Nationalrates festgeschrieben. "Der Präsident wacht darüber, dass die Würde und die Rechte des Nationalrates gewahrt, die dem Nationalrat obliegenden Aufgaben erfüllt und die Verhandlungen mit Vermeidung jedes unnötigen Aufschubes durchgeführt werden", heißt es dazu im Paragraf 13 der Geschäftsordnung.

Präsident darf Redner das Wort entziehen
Als Ordnungsbestimmungen sieht die Geschäftsordnung den "Ruf zur Sache" und den "Ruf zur Ordnung" vor. "Abschweifungen von der Sache ziehen den Ruf des Präsidenten 'zur Sache' nach sich. Nach dem dritten Ruf 'zur Sache' kann der Präsident dem Redner das Wort entziehen", so Paragraf 101. Und Paragraf 102: "Wenn jemand, der zur Teilnahme an den Verhandlungen des Nationalrates berechtigt ist, den Anstand oder die Würde des Nationalrates verletzt, beleidigende Äußerungen gebraucht oder Anordnungen des Präsidenten nicht Folge leistet, spricht der Präsident die Missbilligung darüber durch den Ruf 'zur Ordnung' aus. Der Präsident kann in einem solchen Fall einen Redner unterbrechen oder ihm das Wort auch völlig entziehen. Wurde einem Abgeordneten ein Ordnungsruf in kurzer Aufeinanderfolge zum wiederholten Mal erteilt, kann der Präsident zugleich verfügen, daß Wortmeldungen desselben für den Rest der Sitzung nicht entgegengenommen werden."

Im Paragraf 103 ist das Verlangen nach dem Ruf "zur Sache" oder "zur Ordnung" geregelt: "Wer zur Teilnahme an den Verhandlungen berechtigt ist, kann vom Präsidenten den Ruf 'zur Sache' oder 'zur Ordnung' verlangen. Der Präsident entscheidet hierüber ohne Berufung an den Nationalrat. Wenn jemand, der zur Teilnahme an den Verhandlungen des Nationalrates berechtigt ist, Anlass zum Ordnungsruf gegeben hat, kann dieser vom Präsidenten des Nationalrates auch am Schluss derselben Sitzung oder am Beginn der nächsten Sitzung nachträglich ausgesprochen und auch von jedem zur Teilnahme an den Verhandlungen Berechtigten gefordert werden."

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