Die älteste Tochter des Angeklagten ist Absolventin des betroffenen Bundesrealgymnasiums. Als 2002 dem Elternverein der Obmann abhandenkam, sprang der Pensionist ein. Dass er zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Vorstrafen wegen betrügerischer Machenschaften aufwies, dürften die Elternvertreter nicht gewusst haben.
Um die Kassierin vorgeblich zu entlasten, bot ihr der Obmann an, er könne auch das Sparbuch und die Konten verwalten, auf das die Mitgliedsbeiträge, Sponsorgelder und die Garderobe-Gebühren der Schüler - sieben Euro pro Spind und Jahr - einbezahlt wurden. Die Kassierin willigte ein.
Was den Verein teuer zu stehen kam, wie sich in weiterer Folge zeigte: Der Obmann schichtete ab 2004 das fremde Vermögen auf sein Konto um, weil er ansonsten die Lebenshaltungskosten für seine fünfköpfige Familie nicht bezahlen hätte können, wie er nun dem Schöffensenat erklärte.
Die Malversationen waren Anfang 2008 aufgeflogen. Der 72-Jährige legte daraufhin umgehend ein umfassendes Geständnis ab.
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