Unklare Regelungen

Klage gegen das Rauchergesetz

Wien
24.10.2008 16:08
Das Rauchergesetz ist noch nicht einmal in Kraft und hat schon eine Klage am Hals! Der Wiener Szene-Wirt Stefan Gergely (Bild) zieht gegen die neuen "völlig schwammig formulierten" Regelungen vor Gericht. Sein Groll richtet sich gegen die unklar vorgegebenen Maßnahmen zum Umbau für qualmfreie Zonen.

"Die Voraussetzungen für die Trennung von Raucher- und Nichtraucherzonen ist so unklar formuliert, dass keine bauliche Maßnahme mit Gewissheit dem Gesetz entsprechen würde", so Stefan Gergely, Chef der Wiener Schlossquadrat-Lokale. Drauf gekommen ist er bei der Vorbereitung für den Umbau. Gergely: "Klar benannt werden nur die Strafen bis zu 10.000 Euro, falls ein Raucherraum nicht der Vorschrift entspricht."

Erfüllung der Vorschriften unmöglich?
Also holte sich der Gastronom rechtliche Hilfe und brachte eine Verfassungsklage gegen das Gesetz ein. Woran er sich unter anderem stößt: In der Auflage heißt es: Es müsse gewährleistet werden, "dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt". Eine hundertprozentige Erfüllung dieser Anforderung sei - laut Gutachter - so gut wie unmöglich. Denn dann sei eine Verbindung der Zimmer praktisch nicht machbar.

Gergely: "Die Gastronomen können nicht erkennen, was das Gesetz tatsächlich von ihnen verlangt." Vom Verfassungsgerichtshof wünscht er sich die Aufhebung der verwirrenden Passagen oder eine eindeutige Interpretation.

Gesundheitsministerium bleibt gelassen
Im Gesundheitsministerium sieht man der Klage ziemlich gelassen entgegen. "Das Gesetz wurde zum Wohl der Wirte absichtlich so flexibel gehalten. Außerdem wurden im Vorfeld alle Beteiligten einbezogen", so Kdolsky-Sprecher Markus Leithner.

Von Doris Vettermann, Kronen Zeitung
Bild: Reinhard Holl

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