1985 hatte die Malteserin Carmen Micaleff ihre Wäscheleine über den Hof ihres Nachbarn gespannt. Nach langem Streit untersagte ein Gericht auf der Mittelmeerinsel ihr 1992 dauerhaft, das Eigentum ihres Nachbarn weiterhin auf diese Weise zu "verletzen". In zweiter Instanz wurde dieses Urteil aufgehoben, ein Berufungsgericht bestätigte das Wäscheleinenverbot jedoch 1993.
Mit dem Argument, der Präsident des Berufungsgerichts sei der Onkel beziehungsweise der Bruder der beiden Rechtsanwälte ihres Nachbarn, reichte Micaleff 2004 und 2005 Beschwerden ein, die vom maltesischen Verfassungsgericht jedoch abgewiesen wurden.
Ursprüngliche Klägerin ist bereits verstorben
Inzwischen ist Micaleff selbst gestorben, doch ihr Bruder Joseph rief 2006 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Er argumentiert, die Verwandtschaft zwischen den Anwälten des Nachbarn und dem Gerichtspräsidenten verletzten den Grundsatz der Chancengleichheit vor Gericht. Daher habe seine Schwester keinen fairen Prozess bekommen. Das Menschenrechtsgericht will seine Entscheidung in den kommenden Monaten verkünden.
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