Bundesrat

“Wahlzuckerl” im Bundesrat durchgewunken

Politik
08.10.2008 18:17
Der Bundesrat hat am Mittwochvormittag den - im Nationalrat bei der letzten Sitzung vor der Wahl aus Versehen passierten - Doppelbeschluss bei der Verlängerung der Langzeitversichertenregelung ("Hacklerregelung") repariert. Die ÖVP-Variante, die eine Verlängerung bis 2013 und eine daran anschließenden Einschleifregelung vorsah, wurde im Bundesrat beeinsprucht und ist damit vom Tisch. Zuvor wurde die gestaffelte Erhöhung des Pflegegeldes zwischen 4 und 6 Prozent durchgewunken. Auch die MwSt-Senkung auf Medikamente ging durch – obwohl ÖVP und Finanzministerium urgiert hatten, dass in dem Gesetzestext ein Fehler unterlaufen war und durch ihn auch eine Steuersenkung auf Antiquitäten eingeführt wird.

Ein schwarz-grüner Antrag auf Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss der MwSt-Senkung fand am Mittwochnachmittag keine Mehrheit, die Maßnahme ist damit quasi fix. Bundesrat Harald Wimmer hatte den Antrag unter anderem damit begründet, dass durch redaktionelle Fehler nicht nur Arzneimittel, sondern auch Kunstgegenstände dem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent unterliegen würden. Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter gestand diesen Fehler ein, erklärte aber, dass selbst ein derartiges „redaktionellen Versehen“ keine Auswirkung habe, die Kunstgegenstände daher nicht von der Senkung betroffen seien - wiewohl er einräumte, dass die Juristen des Finanzministeriums anderer Meinung seien.

Zustande gekommen war die Verwirrung aufgrund einer eingefügten Zahl im Umsatzsteuergesetz. Im Paragraf 10 ist geregelt, welche Güter mit dem verringerten Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent belegt werden. Dabei wird auf einen Anhang verwiesen, der die einzelnen Warengruppen auflistet - von Tieren (1) bis Bücher (43). Im Initiativantrag wurden als Punkt 44 Arzneimittel hinzugefügt.

Problem: Einen Punkt 44 gibt es schon! Diverse Kunstgegenstände und Antiquitäten sind darunter im Anhang aufgelistet. Für diesen Punkt ist im geltenden Gesetz eine Sonderregelung verankert: Nur die Einfuhr ist zum verringerten Mehrwertsteuersatz möglich sowie der Verkauf von Kunstwerken nur vom Künstler (oder deren Erben) selbst. Ansonsten werden reguläre 20 Prozent Steuer fällig. Ob der Passus im neuen Gesetz hält, stellten ÖVP und Finanzministerium in Frage. Mit einem Abänderungsantrag bei der turbulenten Nationalratssitzung vor der Wahl wurde noch versucht, den Schnitzer der doppelten 44 zu korrigieren: Indem im Anhang die Arzneimittel den Punkt 43a erhielten. Nur im Gesetzestext findet sich der nicht, womit der niedrigere Steuersatz nun von 1 (Tiere) bis 44 (Kunstgegenstände) gelten würde, sagte das Finanzministerium. SPÖ, BZÖ und FPÖ sahen das jedoch nicht so.

Zur zweiten ÖVP-Kritik, dass auch Tiermedikamente von der Steuersenkung betroffen wären, erklärte Matznetter, davon wären nur jene Tiermedikamente betroffen, die auch in Apotheken gekauft würden - dieser Anteil wäre nicht sehr groß; die Mehrheit würde bei den Tierärzten direkt bezogen.

Doppelbeschluss der Hacklerregelung repariert
Der Doppelbeschluss bei der Hacklerregelung wurde mit einem durch Stimmen von SPÖ, Grünen, FPÖ und BZÖ gefällten „suspensiven Einspruch" gegen die ÖVP-Variante repariert, da ein Beharrungsbeschluss des Nationalrats (er würde die VP-Variante am Leben erhalten) bis zu seiner Neukonstituierung am 28. Oktober so gut wie auszuschließen ist. Damit gilt die SP-Variante, die eine Verlängerung der "Hacklerregelung" bis 2013 vorsieht

In der Debatte gestand SP-Fraktionsvorsitzender Albrecht Konecny eine ungewöhnliche Vorgangsweise im Parlament ein. Er begrüßte vor der Abstimmung, dass der Einspruch gegen den Doppelbeschluss zustande kommen werde. VP-Bundesrat Edgar Mayer sprach davon, dass es eine parlamentarische Schande sei, dass „Husch-Pfusch-Gesetze“ jetzt repariert werden müssten. Auch Stefan Schennach (G) meinte, es sei „unerträglich, der Putztrupp einer Kehrausdebatte“ zu sein. Sozialminister Erwin Buchinger (S) zeigte sich über die Verlängerung der Hacklerregelung einmal mehr erfreut.

Abschaffung der Studiengebühren passiert den Bundesrat
Auch die Abschaffung der Studiengebühren hat am Mittwochnachmittag den Bundesrat passiert. Bei den Studienbeiträgen stimmten SPÖ, Grüne und FPÖ gegen einen Einspruch, ÖVP und BZÖ wollten das Gesetz so kippen. Der SP-Bundesrat Reinhold Einwallner erklärte in der emotionalen Debatte, die Abschaffung sei "sehr erfreulich". Denn damit werde eine Maßnahme zurückgenommen, "die wir nie wollten". Die ÖVP wolle die Zugänge beschränken und die Eliten fördern, sagte er unter Protestrufen der ÖVP-Fraktion.

Franz Perhab (V) betonte, die Abschaffung sei sozial wenig treffsicher. Er verwies darauf, dass Österreich das einzige Industrieland sei, das weder einen Numerus Clausus noch Studiengebühren habe. Er bezweifelte auch, dass der Einnahmen-Entgang der Universitäten entsprechend abgedeckt werden wird. Der Grüne Bundesrat Stefan Schennach sagte hingegen, die Einführung der Studiengebühren sei ein "Symbol für eine falsche Weichenstellung in der gesamten Bildungspolitik Österreichs" gewesen.

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