Sobald das geschehen ist, kann der Prozess sofort stattfinden, so der Präsident des Grazer Straflandesgericht, Friedrich Kicker. Theoretisch könnte die Verhandlung noch vor Weihnachten stattfinden, da der zuständige Richter "alles fertig vorbereitet hat", sagte Kicker. Allerdings muss nun die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen. "Sobald dem stattgegeben ist, kann der Prozess stattfinden", meinte Kicker, der allerdings damit rechnet, dass bis zur Aufhebung "sicher ein Monat" vergehen wird.
Sohn am Montag verurteilt
Erst am Montag war Winters Sohn Michael (20) als Obmann des steirischen Rings Freiheitlicher Jugendlicher wegen Verhetzung verurteilt worden. Winter hatte in der RFJ-Zeitschrift "Tangente" (Nr. 1/2007) Muslimen eine Tendenz zur Sodomie unterstellt und als "Sofortmaßnahme" gegen Vergewaltigungen in Graz gefordert, "eine Schafherde im Stadtpark grasen" zu lassen. Von Richter Georg Allmayer setzte es dafür nach knapp 20 Minuten Verhandlung drei Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Öllinger: "Auslieferung von Winter steht jetzt schon fest"
"An der Auslieferung von Susannen Winter im Falle eines Prozesses wegen Herabwürdigung einer Religion führt kein Weg vorbei", meinte der stellvertretende Klubobmann der Grünen, Karl Öllinger, am Dienstag. Das Bundesverfassungsgesetz über die Immunität und vor allem die Praxis des Immunitätsausschuss sprechen hier eine klare Sprache. "Das Delikt, das dem Prozess gegen Winter zu Grunde liegen soll, wurde weder in Ausübung ihrer Tätigkeit als Abgeordnete zum Nationalrat noch als Kandidatin für ein Mandat im Nationalrat begangen. Entsprechend kann das Parlament im Falle eines Auslieferungsbegehrens des Gerichts gar nicht anders entscheiden", so Öllinger. Er gehe davon aus, dass einer Aufhebung der Immunität alle Fraktionen im Nationalrat zustimmen werden, auch die FPÖ, da es sich um eine Aufrechterhaltung gängiger Praxis handle.
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