Bedingte Haftstrafe

Urteil gegen “General” Horngacher bestätigt

Wien
07.10.2008 09:15
Es bleibt bei fünfzehn Monaten bedingter Haft für Ex-Landespolizeikommandant Roland Horngacher. Das Wiener Oberlandesgericht hat am Montag die Strafberufung des früheren Polizeigenerals - diese Funktionsbezeichnung wurde ihm mittlerweile aberkannt - als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist für den 48-jährigen Juristen auch der Amtsverlust verbunden. Das Ersuchen von Verteidiger Richard Soyer, zumindest diesen bedingt nachzusehen, wurde mit Nachdruck zurückgewiesen.

Horngacher war Mitte Oktober 2007 im Wiener Straflandesgericht wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Verletzung des Amtsgeheimnisses in jeweils zwei Fällen für schuldig befunden worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte am 19. Juni 2008 in nichtöffentlicher Sitzung diese Entscheidung, das OLG hatte somit nur mehr über die Strafe abzusprechen, die sowohl vom Angeklagten als auch von der Staatsanwaltschaft bekämpft wurde.

Hohe Position ausgenützt
Der Berufungssenat hielt das Urteil des Erstgerichts allerdings für schuld- und täterangemessen. Horngacher habe seine "besonders hohe Position in der Wiener Polizei" zur Begehung strafbarer Handlungen ausgenützt, stellte der vorsitzende Richter Herbert Körber fest.

Am Amtsverlust führte für das OLG kein Weg vorbei. Die Auswirkungen des Strafverfahrens seien "sicher nicht inadäquat", so Körber. Würde man Horngacher die Rückkehr in den Polizeidienst ermöglichen, "wäre das eine Aufforderung an die österreichischen Polizeibeamten, es genau so zu machen wie er", ätzte der Vorsitzende.

"Ich find's unangemessen!"
Der Ex-General wirkte nach der Urteilsverkündung geschockt. Von Journalisten um einen Kommentar zum nunmehr rechtskräftigen Urteil gebeten, bemerkte der sichtlich angeschlagene 48-Jährige: "Ich find's unangemessen!" Weitere Fragen - etwa nach seinen zukünftigen beruflichen Plänen - beantwortete er nicht. Sein Rechtsbeistand bezeichnete die Entscheidung als "streng und überschießend". Er erwägt nun den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Laut rechtskräftigem Urteil hatte Horngacher erstmals im Zusammenhang mit einer Amtshandlung in einem Casino im Wiener Prater seine Stellung als Landespolizeikommandant missbraucht, indem er am 5. April 2005 per Weisung 14 Afrikaner ohne jedwede gesetzliche Grundlage von Uniformierten aus dem Lokal eines befreundeten Unternehmers weisen ließ.

Brisante Files weitergegeben
Als Amtsmissbrauch sahen die Gerichte auch das Abspielen geheimer Audio-Dateien an, die Horngacher im Juni 2006 dem "profil"-Journalisten Emil Bobi zur Kenntnis brachte. Die sieben Files waren im Rahmen einer richterlich genehmigten Telefonüberwachung aufgezeichnet worden und dokumentierten Gespräche des damaligen Leiters der Wiener Kriminalabteilung, Ernst Geiger, mit Wolfgang B., dem Betreiber eines als FKK-Sauna getarnten Bordells. Geiger und Horngacher galten als "Intimfeinde", letzterer dürfte sich mit der Preisgabe der geheimen Informationen eine mediale Desavouierung seines Gegners erwartet haben.

Verrat von Amtsgeheimnissen
Der Verrat von Amtsgeheimnissen bezog sich auf zwei Auskünfte, die Horngacher im November 2001 und im Juli 2005 verbotenerweise der BAWAG erteilt hatte. Dabei war es jeweils um "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" über potenzielle Geschäftspartner des milliardenschweren Investors und BAWAG-Großkunden Martin Schlaff gegangen.

Weiteres Strafverfahren?
Möglicherweise kommt auf Horngacher ein weiteres Strafverfahren zu. Die Staatsanwaltschaft Krems ermittelt wegen weiterer Vorwürfe gegen den ins Zwielicht geratenen Ex-General.

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