Treffen in Brüssel

EU-Innenminister: “Bluecard” und “Migrationspakt”

Ausland
24.09.2008 12:13
Die legale und illegale Zuwanderung wird am Donnerstag im Mittelpunkt eines Treffens der EU-Innenminister in Brüssel stehen. Die Minister wollen dabei die lange umstrittene EU-Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten ("Bluecard") beschließen. Auf Initiative der französischen EU-Ratspräsidentschaft soll auch der Text für einen "Migrationspakt" - eine politische Absichtserklärung der künftigen EU-Einwanderungspolitik - vereinbart werden.

Bei der "Bluecard" geht es um die Festlegung von Gehaltskriterien, die einen Arbeitnehmer aus Drittstaaten für den Erhalt der EU-Arbeitsgenehmigung berechtigen sollen. Nach einem Entwurf des EU-Ratsvorsitzes muss eine hochqualifizierte Fachkraft mindestens das 1,5-Fache des durchschnittlichen Jahresnettogehaltes verdienen, um Anspruch auf die blaue Karte zu haben. Bei Berufen, bei denen eine besonders hohe Nachfrage besteht, können die EU-Staaten die Schwelle auch auf das 1,2-Fache des Durchschnittsgehalts senken.

Damit dürfte die europäische "Bluecard" vor allem für Akademiker und Ingenieure außerhalb Europas interessant werden. Eine automatische Arbeitserlaubnis in allen EU-Staaten ist damit allerdings nicht verbunden. Die nationalen Arbeitsämter können nämlich weiterhin ihren Bedarf selbst festlegen, auch wenn Besitzer der "Bluecard" in Österreich nicht direkt in die nationale Quote für Schlüsselarbeitskräfte einberechnet werden.

Die EU-Arbeitsgenehmigung soll mindestens ein Jahr, maximal aber zwei Jahre gelten. Verlängert eine ausländische Fachkraft mit Hilfe der "Bluecard" seine Arbeit in der Europäischen Union mehrmals auf insgesamt fünf Jahre, hat er oder sie Anspruch auf weitgehende Gleichbehandlung mit EU-Bürgern, etwa beim Familiennachzug, bei Bildungs- und Sozialleistungen. Diplomaten zufolge wird das Regelwerk erst 2011 in Kraft treten.

"Migrationspakt": Zuwanderungsregelung per Arbeitsmarkt
Der "Migrationspakt" soll beim nächsten EU-Gipfel am 15. Oktober verabschiedet werden. Die EU-Staaten bekennen sich dabei zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik, wobei die legale Zuwanderung aufgrund der Verhältnisse am Arbeitsmarkt gesteuert sein soll. Weiters enthält der Pakt ein Bekenntnis zum Kampf gegen die illegale Migration und zur strikteren Kontrolle der EU-Außengrenzen. Das geplante gemeinsame EU-Asylsystem soll "2010, spätestens 2012" einsatzbereit sein. Damit rückt die EU schrittweise vom ursprünglich fixierten Zieldatum 2010 ab. Außerdem werden verstärkt Partnerschaften mit den Herkunfts- und Transitländern von Migranten angestrebt.

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