Der US-Konzern sah in der Titelwahl den billigen Versuch, auf der Erfolgswelle von Zauberlehrling "Harry Potter" mitzuschwimmen. Die Klage wurde aber nun abgewiesen. Der Film werde damit ab Freitag in den indischen Kinos gezeigt, kündigte die Produktionsfirma an.
„Keine Verwechslungsgefahr“
In der Komödie "Hari Puttar" geht es um einen zehnjährigen indischen Buben, der mit seiner Familie nach England zieht. Seine Produzenten argumentierten vor Gericht, dass "Hari" ein gebräuchlicher Name in Indien sei und "Puttar" auf Hindi "Sohn" bedeute. Außerdem sei ihre Geschichte eine ganz andere als die von Zauberlehrling "Harry Potter". Auch das Gericht befand nun, dass Leser der Bücher von J.K. Rowling "ausreichend gebildet sind", um zu wissen, dass "Hari Puttar" etwas anderes sei.
Die Verfilmungen der Harry-Potter-Bände haben weltweit bisher knapp 4,5 Milliarden Euro eingespielt. Der sechste Teil der Zauberlehrling-Saga, "Harry Potter und der Halbblutprinz", soll nach Angaben von Warner Bros im Juli kommenden Jahres weltweit in die Kinos kommen.
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