Streit um Erhöhung

Prozesse um Pensionsanpassung vor OGH

Österreich
22.09.2008 12:41
Die Prozesse um die jüngste Pensionsanpassung gehen nun nach widersprüchlichen Urteilen in den ersten beiden Instanzen zum Obersten Gerichtshof (OGH). Denn die Arbeiterkammer Oberösterreich kritisiert, dass ausgerechnet die kleinsten Pensionen am geringsten erhöht worden seien. Das sei verfassungs- und EU-rechtswidrig.

Die Pensionsanpassung 2008 sieht eine gestaffelte Erhöhung vor, die höher ausfällt, je niedriger die Pension ist: Von 1,7 Prozent bei einer Pension von 2161,51 Euro bis 2,9 Prozent für Pensionen in Höhe von 747 Euro pro Monat. Anders jedoch bei den Kleinstpensionen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz von 747 Euro. Sie wurden laut Arbeiterkammer bei der Anpassung behandelt wie Pensionen über 2.000 Euro und erhielten nur 1,7 Prozent Pensionserhöhung.

Davon seien vor allem Frauen betroffen, die oft nach Berufsunterbrechungen oder längerer Teilarbeitszeit nur einen geringen eigenen Pensionsanspruch haben und aufgrund des Einkommens der Ehegatten keine Ausgleichszulage erhalten. Ihnen werde auch noch ihre eigene kleine Pension geringer angehoben als die meist höhere Pension des Gatten. "Was daran gerecht sein soll, ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar", kritisierte der Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich Johann Kalliauer am Montag in einer Presseaussendung.

Die AK hält die Pensionsanpassung wegen der Ungleichbehandlung der sozial Schwächsten für verfassungswidrig. Und weil vorwiegend Frauen betroffen sind, widerspreche die Regelung auch Antidiskriminierungsbestimmungen im EU-Recht.

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