Verfasssungswidrig könnte laut Mitterlehner die im rot-blauen Gesetzesvorschlag vorgesehene Definition der Ausnahmen vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz durch den Finanzminister sein. Dieser soll sicherstellen, dass hochpreisige „Luxuslebensmittel“ (Stichwort: Wachteleier) weiterhin mit 10 Prozent besteuert werden. Weil der Gesetzesentwurf aber keine näheren Kriterien dazu enthält, könnte der Verfassungsgerichtshof die Verordnungsermächtigung aufheben, warnte Mitterlehner.
Außerdem befürchtet der ÖVP-Politiker hohe Verwaltungskosten für den Handel, weil die Preisumstellung am 1. Dezember, also am Beginn des ohnehin personalintensiven Weihnachtsgeschäftes in Kraft treten würde. Zudem müssten die Preisschilder am Vortag, einem Sonntag, ausgetauscht werden. Der Handel würde daher mit 20 bis 30 Millionen Euro Mehrkosten rechnen. „Meiner Meinung nach wäre es besser, wenn man das nach dem Weihnachtsgeschäft macht“, so Mitterlehner.
Handel kann gar nicht anders, als Senkung weiterzugeben
Die Befürchtung der ÖVP, wonach der Handel die Steuersenkung nicht an die Konsumenten weitergeben würde, teilt Mitterlehner nicht und verweist auf die zu erwartenden starken Kontrollen und das bereits jetzt gültige Preisgesetz, wonach Steuersenkungen zu niedrigeren Preisen führen müssen. „Selbstverständlich würde man unter dieser Beobachtung nicht umhinkommen, das 1:1 weiterzugeben“, so Mitterlehner.
Während die Handels-Sparte der Wirtschaftskammer die Mehrwertsteuersenkung „nicht ablehnt“, wie Mitterlehner betont, spricht er sich insgesamt dagegen aus. Es handle sich dabei um eine „ausgesprochen teure, im Prinzip nicht treffsichere Maßnahme“. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, die schon bei der Krankenkassen-Sanierung im Gespräch war, würde Mitterlehner allerdings begrüßen: „Da könnte man aus unserer Sicht eher etwas tun, als im anderen Bereich.“
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