Islamisten-Prozess

Mona S. bleibt weiterhin in Haft

Österreich
18.09.2008 22:42
Die seit mehr als einem Jahr in U-Haft sitzende Terrorverdächtige Mona S. wird weiter nicht auf freien Fuß gesetzt. Das ist das Ergebnis der Haftprüfung, die am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht abgehalten worden ist. Als Begründung nannte das Gericht "Tatbegehungsgefahr", so Sprecher Christian Gneist. Der Verteidiger der erst 22-jährigen Frau, Lennart Binder, akzeptiert die Entscheidung nicht und wird dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen.

Begründet wurde die Entscheidung laut Binder unter anderem damit, dass sich am Anfangsverdacht nichts geändert habe. Dass Mona S. in Haft bleiben muss, sei teils auch darauf zurückzuführen, dass eine andere Gefangene angegeben hatte, von ihr bedroht worden zu sein. Diese Aussage zieht Binder in Zweifel, denn die besagte Frau sei in einer Zelle unter seiner Mandantin untergebracht.

Außerdem hätten alle Zellengenossinnen von Mona S. bezeugt, dass es keine Drohung gegeben habe. Dass diese Beschuldigung bei der Haftprüfung als ein verstärkendes Element für den Tatverdacht gewertet worden sei, findet Binder "entsetzlich empörend".

Inwieweit die Aussagen der Frau mit der Entscheidung der Haftverlängerung zu tun hatte, kommentierte wiederum Gneist nicht. Es handle sich um eine nichtöffentliche gerichtliche Entscheidung, zu der es inhaltlich keine Auskünfte gebe.

"Ich kenne Leute, die dich wegputzen würden!"
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hatte Anfang September erklärt, dass die Gefangene ausgesagt habe, dass Mona S. unter Anspielung auf ihre angeblichen Beziehungen sie im Zuge eines Streits gefragt habe, ob sie nicht wisse, wer sie sei. Mona S. habe ihre Kontrahentin weiters wissen lassen, sie kenne Leute, "die sie wegputzen werden", wie der stellvertretende Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Helmuth Seystock, erläuterte.

S. sitzt in Haft, weil sie Übersetzerdienste geleistet hat
Zuletzt hatten im Fall Mona S. namhafte Justizvertreter die Freilassung der Ehefrau des Islamisten Mohamed M. gefordert, der mit seinem "Drohvideo" Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollte, Terroranschläge während der Fußball-Europameisterschaft ankündigte und zur Teilnahme am Dschihad aufrief. Der mittlerweile 23-Jährige wurde dafür im vergangenen März unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren Haft verurteilt.

Über seine Frau verhängte das Erstgericht im Wesentlichen deshalb 22 Monate, weil sie für ihren Mann Übersetzerdienste geleistet hatte. Unter Anrechnung der U-Haft hätte Mona S. mehr als die Hälfte der Strafe verbüßt und daher gute Aussichten auf eine bedingte Entlassung. Der Oberste Gerichtshof hob Ende August ihr Urteil zur Gänze auf und ordnete einen zweiten Rechtsgang an.

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