"Die Nichtbefolgung dieser Verordnung ist eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe bis zu 220 Euro oder im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen geahndet." So steht es in schönstem Amtsdeutsch in der Gemeindezeitung. Zur Untermauerung der wilden Worte leistet sich Ansfelden auch gleich einen "Taubenbeauftragten", der am Hauptplatz nach dem Rechten schaut, was die Fütterung und andere Taubenagenden angeht.
Kleine Kinder und alte Frauen hinter Gitter?
Doch wie wird das Verbot, das viele Ansfeldner offensichtlich überrascht, exekutiert? Laut Bürgermeister Walter Ernhard sicher nicht so streng, dass überführte Taubenfütterer hinter schwedische Gardinen wandern. Doch die "fliegenden Ratten" seien eine Plage und Bürger hätten sich beschwert. Bei Tätern, die auf frischer Tat ertappt werden, wird es wohl bei einer gut gemeinten Rüge vonseiten der Stadt bleiben.
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