Mangelnde Betreuung
Als Antwort erhielt die Frau von den ÖBB ein Schreiben, dass sie sich gar nicht erst zu bewerben brauche. Die ÖBB würden niemanden über 35 Jahren einstellen. Nach der Absage klagte die 48-Jährige vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien und verlangte Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund des Alters.
Höchster Schadensersatz
Die ÖBB zahlten der Klägerin 2.500 Euro immateriellen Schadenersatz. Laut ihrem Anwalt Helmut Graupner ist dies die bisher höchste bekanntermaßen bezahlte Summe für derartige Diskriminierungen. Zusammen mit dem Ersatz der Anwaltskosten zahlten die ÖBB der Dame über 4.000 Euro, hieß es. Ob sie jetzt einen Job bei den ÖBB bekommt, ist nicht bekannt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.