Bei den beiden Operationen wurden der Verschluss des offenen Rückens sowie die zum Druckausgleich notwendige Ableitung des Hirnwassers sichergestellt, dessen Zirkulation durch die Missbildung des Rückens unterbrochen war. "Die Eingriffe sind ohne Komplikationen verlaufen, alle entsprechenden Therapiemaßnahmen sind bereits in die Wege geleitet", sagte Emils Vater Andreas Karg. Das Ausmaß der Fehlbildung am Rücken war im vierten Schwangerschaftsmonat festgestellt worden.
"Unser Kind ist kein Schaden!"
Emil hätte wegen seiner schwerwiegenden Behinderung bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden können, zudem hätten seine Eltern Schadenersatzansprüche für den Gesamtaufwand ableiten können, wenn in der Pränatal-Diagnose ein Fehler unterlaufen wäre und ein gesundes Baby abgetrieben wurde. Emils Eltern sahen in diesem Umstand eine Diskriminierung ihres Sohnes, weshalb sie gegen die Republik eine Klage einbrachten. "Unser Kind hat zwar einen Schaden, ist aber kein Schaden", betonen Emils Eltern. Geht es nach ihnen, soll das Gericht feststellen, dass Emil durch das Gesetz in seinem Recht auf Ehre und Würde verletzt wird.
Hintergrund der Klage ist das umstrittene Urteil des Obersten Gerichtshofs, das Eltern im März 2008 wegen eines Fehlers in der Pränatal-Diagnose Schadenersatz für ihr behindert geborenes Kind zusprach. Aber selbst wenn die Klage am Landesgericht Feldkirch gewonnen würde, hätte dies natürlich keine automatische gesetzliche Neuregelung zur Folge, sagte der Anwalt der Kargs, Paul Sutterlüty, der als Vormund Emils eingesetzt wurde und stellvertretend für das Baby die Klage eingebracht hat. "Die Klage und die Idee dahinter zielen nicht auf Geld ab, sondern sollen eine Änderung der geltenden Rechtslage bewirken", betonte Sutterlüty.
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