Terror-Prozess

Namhafte Juristen fordern Enthaftung von Mona S.

Österreich
06.09.2008 19:59
Seit fast genau einem Jahr sitzen die Islamisten Mohamed M. und seine Ehefrau Mona S. im Wiener Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in U-Haft. Die beiden stehen im Verdacht, der Al-Kaida angehört zu haben. Der Mann hatte im Internet unter anderem ein "Drohvideo" verbreitet. Im Fall der 21-Jährigen halten namhafte Juristen die U-Haft für nicht mehr gerechtfertigt. "Die Frau gehört sofort raus! Eine Enthaftung wäre in ihrem Fall unbedingt notwendig, um den beiden das Gefühl zu geben, von der Justiz fair behandelt zu werden", meinte dazu der Wiener Strafrechtsprofessor Frank Höpfl.

Auch aus der Oberstaatsanwaltschaft sind Stimmen zu vernehmen, die Höpfl beipflichten. Zumal der Oberste Gerichtshof am 27. August die Urteile der ersten Instanz aufgehoben und eine Neudurchführung des Strafverfahrens angeordnet hatte. Wann eine neue Verhandlung über die Bühne gehen kann, steht in den Sternen: Die Akten liegen noch beim OGH, im Straflandesgericht steht derzeit nicht einmal fest, wer den zweiten Prozess leiten wird.

Mohamed M. hatte im ersten Rechtsgang vier Jahre Haft ausgefasst, weil er mit seinem "Drohvideo" Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollte, Terroranschläge während der Fußball-Europameisterschaft ankündigte und zur Teilnahme am Dschihad aufrief. Über seine Frau wurden im vergangenen März 22 Monate verhängt, weil sie für ihren Mann Übersetzerdienste geleistet hatte.

Mona S. könnte eigentlich schon frei sein
Bizarrer Aspekt in der Causa: Wäre das Urteil nicht aufgehoben worden, würde sich Mona S. vermutlich jetzt schon auf freiem Fuß befinden. In Folge des Haftentlastungspakets von Justizministerin Maria Berger (SPÖ) werden Ersttäter inzwischen nach Verbüßung der Strafhälfte grundsätzlich auf freien Fuß gesetzt, sofern nicht gravierende Gründe dagegensprechen. Zuletzt waren der "Saliera"-Dieb und jener Mann, der vor der US-Botschaft in Wien einen Rucksack mit Sprengstoff deponiert hatte, in den Genuss dieser Regelung gekommen.

"Sitzt 'auf Luft' im Gefängnis"
Da ihr die in der U-Haft abgesessene Zeit auf ihre Strafe anzurechnen ist, hätte Mona S. mehr als die Hälfte ihrer 22 Monate verbüßt, die mittlerweile allerdings als fiktiv anzusehen sind. Denn während der OGH bei ihrem Mann mehrere Anklagepunkte bestätigte - unter anderem die Nötigung der Bundesregierung und die Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung -, wurde das über Mona S. gefällte Urteil zur Gänze aufgehoben. "Sie gilt somit weiter als unbescholten und sitzt seit der OGH-Entscheidung praktisch 'auf Luft' im Gefängnis", gibt ihr Verteidiger Lennart Binder zu bedenken.

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