Herberstein-Prozess

Urteil wird für 9. Juli erwartet

Steiermark
13.06.2008 12:36
Im Grazer Herberstein-Prozess, der seit 3. April das Gericht beschäftigt, zeichnet sich langsam ein Ende ab. Nach ergänzenden Zeugeneinvernahmen im Juni soll Anfang Juli die Gutachtenerörterung folgen. Ein Urteil könnte es dann am 9. Juli geben. Im Prozess geht es um angeblich missbräuchlich verwendete Fördergelder und Abgabenhinterziehung.

Am 25. Juni wird der Prozess nach fast einem Monat Pause fortgesetzt. Andrea Herberstein (55) muss sich wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrugs, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Abgabenhinterziehung verantworten. Heinz Boxan (63) wird ebenfalls schwerer Betrug und Abgabenhinterziehung vorgeworfen, während Maximilian Herberstein (31) nur wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen angeklagt ist.

Laut Anklage falsche Angaben bei Eigenmittel
Bei der Zeugenbefragung ging es in erster Linie um die Förderungen, die Andrea Herberstein bis 2006 vom Land Steiermark erhalten hatte. Dabei soll sie laut ausgedehnter Anklage bei den für Förderungen nötigen Eigenmittel falsche Angaben gemacht haben. Seitens des Landes mussten aber mehrere Zeugen eingestehen, dass die Eigenmittel nie überprüft worden waren, ebenso wenig die finanzielle Situation des Gesamtunternehmens Herberstein.

Politiker im Zeugenatand
Ehemalige Politiker, darunter die frühere Landeshauptfrau Waltraud Klasnic (ÖVP) wurden zu ihren Versprechungen gegenüber Andrea Herberstein befragt. An die von der Angeklagten immer wieder genannte Summe von 8,7 Millionen Euro wollte sich außer dem früheren Wirtschafts- und Finanzlandesrat Herbert Paierl (ÖVP) keiner der Befragten erinnern.

Boxan: " Nur auf Anweisung gehandelt"
Boxan betonte immer wieder, er habe alles auf Anweisung von Andrea Herberstein gemacht, also auch die Rechnungen so umgeschrieben, dass sie in die Förderrichtlinien passten. Max Herberstein hingegen konnte weitgehend glaubhaft machen, dass er in London, wo er lebte, nichts von den Tagesgeschäften seiner Mutter wusste und einfach nur die ihm zugeschickten Papiere unterschrieben hatte, obwohl er offiziell der Geschäftsführer des Unternehmens war.

Urteil nach 3 Monaten Verhandlungsdauer
Für die Erörterung des Gutachtens durch den Sachverständigen Fritz Kleiner hat Richterin Elisabeth Juschitz zunächst vier Tage anberaumt. Sollte alles planmäßig verlaufen, könnte es am 9. Juli nach drei Monaten Verhandlungsdauer ein Urteil geben.

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