Jennifer Butler Murray hatte die Scheidung am 12. Mai beim Familiengericht in Charleston eingereicht – und dabei angeblich auch um eine Einstweilige Verfügung angesucht. Sie wollte nicht, dass Bill ihr und den Kindern zu nahe komme. Wie aus den Dokumenten weiter hervorgeht, aus denen damals die Zeitung "The Post and Courier of Charleston" zitierte, seien Jennifer und die Kinder bereits im Jahr 2006 aus dem Haus der Familie ausgezogen. Davor sei es zu zahlreichen schlimmen Szenen gekommen.
Jennifer gab bei Gericht "Ehebruch, Marihuana- und Alkoholsucht, unangemessenes Verhalten, körperlichen Missbrauch, Sexsucht und häufige Abwesenheit" an. In den Dokumenten sei auch vermerkt, dass Murray seiner Frau einmal ins Gesicht geschlagen und ihr dann gesagt habe: „Sei froh, dass ich dich nicht getötet habe!“ Geschlagen sei sie von ihrem Mann öfters worden, so die 42-Jährige.
Zweite gescheiterte Ehe
Murrays Anwalt sagte, der Schauspieler und Comedian sei sehr traurig über die Vorwürfe und die Scheidung. Das Paar hatte 1997 geheiratet. Murrays erste Ehe mit Margaret Kelly ging nach 13 Jahren in die Brüche. Mit ihr hatte er zwei Kinder.
Zu den zahlreichen Filmen des Schauspielers gehören unter anderem "Ghostbusters - Die Geisterjäger" (1984), "Und täglich grüßt das Murmeltier" (1993) sowie "Lost in Translation" (2003), der ihm eine Oscar-Nominierung einbrachte, und "Die Tiefseetaucher" (2004). Zuletzt war er bei uns in "Darjeeling Limited" (2007) zu sehen, mit "Get Smart" (2008) startet am 17. Juli der nächste Film mit dem 57-Jährigen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).