Elsner hatte mit seiner Pensionsabfindung von der BAWAG eine Privatstiftung ausgestattet, die das Haus in Frankreich besitzt. Sie ist aber gerichtlich gesperrt, lediglich zur Leistung von Steuern und Abgaben können Zahlungen geleistet werden. Der Verteidiger von Elsner, Philipp Strasser, warf auf die Frage Krakows nach den Bildern ein, dass Elsner wegen Fluchtgefahr in U-Haft sitze. Würde er ein Bild verkaufen, würde ihm das wohl als Vorbereitung einer Flucht ausgelegt.
Elsner zeigte sich unwissend über den Wert jenes Bildes von Karel Appel, das ihm bei seiner Pensionierung im Jahr 2003 geschenkt worden war. „Ich weiß nicht, was es jetzt wert ist“, meinte Elsner und fragte nach: „Was soll das jetzt?“ Richterin Claudia Bandion-Ortner sprang erklärend ein: Laut Elsners Antrag auf Aufhebung einer Einstweiligen Verfügung könne er sein Penthouse und sein Haus in Südfrankreich nicht mehr erhalten. Der Staatsanwalt wolle daher prüfen, ob Elsner nicht andere Vermögenswerte verkaufen könne um diese Aufwendungen zu tätigen.
Das Appel-Bild war von der BAWAG im Jahr 1996 um knapp 62.000 Euro gekauft worden und hing in Elsners Büro. Bei Elsners Pensionierung zahlten die Vorstände, die Bayerische Landesbank und der ÖGB je 5.000 Euro, also insgesamt 15.000 Euro an die BAWAG und schenkten Elsner das Bild, erläuterte Krakow, der sich über den „Wertverlust“ des Bildes in wenigen Jahren wunderte. In der BAWAG seien damals umfangreiche Recherchen zum Wert des Appel-Bildes durchgeführt worden. Bei den von Wolfgang Flöttl nach seinem ersten großen Verlust der BAWAG übertragenen Bildern wurde dies aber offenbar unterlassen, so Krakow.
„Sonst wird’s verrotten!“
Laut Elsner wurde ihm das Appel-Bild vom damaligen Vorstandsvorsitzenden der BayernLB als „Abschiedsgeschenk“ überreicht, daher sei er davon ausgegangen, dass die BayernLB ihm das Bild geschenkt habe. Vom Betriebsrat habe er kein Geschenk genommen. Weitere Bilder befänden sich in seinem Haus in Frankreich. „Warum verkaufen Sie die Bilder nicht, wenn Sie Aufwendungen für den Pool haben?“ fragte die Richterin. „Warum soll ich sie verkaufen?“ entgegnete Elsner. Das Haus gehöre der Stiftung, für die Aufwendungen habe auch die Stiftung aufzukommen. „Der Pool ist mit der Stiftung fix verbunden, die Erhaltung des Pools ist Sache der Stiftung“, konstatierte er: „Wenns nicht erhalten wird, dann wird's verrotten.“
Ruth Elsner: „So geht das nicht“
Weil mit Elsner auf keinen grünen Zweig zu kommen war, wurde kurzerhand auch die im Gerichtssaal als Zuhörerin anwesende Ruth Elsner, Ehefrau des Angeklagten Helmut Elsner, in den Zeugenstand gerufen. Ihr Entschlagungsrecht als Angehörige nahm sie nicht wahr. Ruth Elsner hatte aber weniger Lust, über die Bilder ihres Mannes oder den offenbar trübwässrigen Pool in Mougins zu sprechen. Sie nutzte die Gelegenheit viel mehr, um sich über einen Beamten der Sonderkommission BAWAG zu beschweren, der sie zwecks einer Terminvereinbarung am Handy angerufen hatte, statt eine formelle Ladung zu einer Einvernahme zu schicken. Der Beamte wollte zum Appel-Bild „Deux Personnages“ in Elsners Wiener Wohnung Ermittlungen durchführen. „So geht es nicht“, meinte Ruth Elsner. „Sie haben ihn eh nicht reingelassen“, konterte die Richterin.
Zur Vermögenslage stellte Ruth Elsner fest, dass sich alle Gemälde im gemeinsamen Eigentum von ihr und ihrem Mann befänden. „Wir haben keine Gütertrennung“, sie verfüge auch über kein eigenes Einkommen. Den Wert der Kunstwerke, auch des Bildes von Karel Appel, kenne sie nicht. „Ich warte seit Dezember auf eine Freigabe der Stiftung, dass ich das Haus in Frankreich erhalte“, sagte sie. Ob sie die Bilder überhaupt verkaufen dürfe, um damit Ausgaben für das Haus zu bestreiten, wisse sie nicht. Helmut Elsners Verteidiger Philipp Strasser verwies darauf, dass die Stiftung als Eigentümerin des Hauses eine eigene Rechtspersönlichkeit besitze - getrennt vom Ehepaar Elsner.
Elsners Pensionsgeld liegt auf dem eingefriertem Konto
Auf das seit Frühjahr 2006 gesperrte Konto, das Elsner jetzt frei haben möchte, gingen bis Ende 2007 noch einige ASVG-Pensionszahlungen Elsners ein. Die Pension des ehemaligen BAWAG-Chefs wurde vom Gericht nicht beschlagnahmt.
Flöttl-Bilder sollten offenbar nur gehalten werden
Auch die Bilder Flöttls, die er der BAWAG nach dem ersten großen Verlust im Oktober 1998 überlassen hatte, wurden am Montag wieder zum Thema. Staatsanwalt Krakow legte eine Vollmacht vor, wonach erst im August 1999 die Verwertung der Bilder ermöglicht wurde. Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger betonte, ihm sei bei der Krisensitzung Ende Oktober 1998 dargestellt worden, dass die Flöttl-Bilder verwertet würden und Flöttl nur neues Geld bekäme, um am Markt zu bleiben - also nicht, um die Verluste zurückzuverdienen und dann seine Bilder behalten zu können.
"Eigentlich wäre das ein schönes Thema für den Schiele-Saal", sinnierte die Richterin. Die nächsten beiden Verhandlungstage finden nämlich nicht im Großen Schwurgerichtssaal, sondern im Egon-Schiele-Saal im Wiener Landesgericht statt. Am 15. Mai mit Gutachter Thomas Keppert und am 20. Mai mit Gutachter Fritz Kleiner müssen dann alle Beteiligten zusammenrücken, denn der mit historischem Mobiliar ausgestattete Schiele-Saal ist wesentlich kleiner als der Große Schwurgerichtssaal. Am 20. Mai findet der bereits 100. Verhandlungstag im BAWAG-Prozess statt.
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