Steuerzuckerl etc.

Tipps fürs Geld: Wie man heuer noch Bares holt

Wirtschaft
10.12.2016 08:44

Trotz Weihnachtshektik zahlt es sich aus, auch einige Minuten seinen Geldangelegenheiten zu widmen. Hunderte Euro sind nämlich drin, wenn man sich noch vor dem Jahresende diverse Vorteile sichert. Ein "Klassiker" sind dabei staatliche Prämien.

  • Bausparvertrag: Wer jetzt abschließt, bekommt noch den Zuschuss fürs Gesamtjahr von 1,5 Prozent. Das sind 18 Euro (KESt-frei) bei der Maximaleinzahlung von 1200 Euro pro Jahr (bei Einmalerlag für gesamte sechs Jahre 7200 Euro). Die 1,5 Prozent sind auch schon für 2017 fix.

  • Geförderte Zukunftsvorsorge: Dabei legt der Staat sogar 4,25 Prozent Prämie auf die Einzahlung drauf. Die Fördergrenze liegt heuer bei 2676,89 Euro, was somit 113,77 Euro Zuschuss ergibt. 2017 steigt die Fördergrenze auf 2742,98 Euro (= 116,58 Euro Prämie).
  • Ein noch größeres Plus am Konto können jedoch Steuerzuckerl bringen:

    • Jahresausgleich: "Nur noch heuer kann man seine Arbeitnehmerveranlagung für 2011 beim Finanzamt einreichen. Das sollte man unbedingt, die Bürger lassen sonst 200 Millionen Euro liegen", rät Oliver Ginthör vom Verein der Steuerzahler.
    • Spenden absetzen: Wer bis zu zehn Prozent seines Einkommens an vom Fiskus anerkannte Organisationen spendet, bekommt je nach Lohnsteuerklasse 25 bis 50 Prozent davon über die Steuererklärung für 2016 vom Fiskus refundiert. Dafür muss man aber die Einzahlbelege aufheben.
    • Sonderausgaben: Prämien zu Lebens-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherungen, Kredite für Wohnraumschaffung bzw. -sanierung, Kirchenbeitrag usw. sind je nach Einkommenshöhe bis zu einem Viertel steuerlich absetzbar (bis 60.000 Euro Jahreseinkommen). Spezialtipp von Steuerberater Ginthör: "Hat man seinen eigenen Sonderausgabentopf schon ausgenützt, dann kann man solche Zahlungen teilweise auch auf den Ehepartner verschieben. Die Finanz akzeptiert das."
    • Arztkosten: Die kann man absetzen, wenn sie einen Selbstbehalt (abhängig von Einkommen, Familiengröße) übersteigen. Ist das der Fall, sollte man Arztrechnungen heuer zahlen, dann wirken sie steuerlich. Ist der Selbstbehalt nicht erreicht, dann zahlt man besser erst 2017, in der Hoffnung, dass dann die Steuergrenze überschritten wird. "Das Ausstelldatum ist egal, es geht ums Datum der Bezahlung."
    • Wertpapierverluste: Wer noch eine verlustbringende Aktie bzw. Anleihe verkauft, kann das Minus mit der im selben Jahr gezahlten KESt auf die Erträge anderer Wertpapiere gegenrechnen und so einen Teil zurückholen.

    Christian Ebeert, Kronen Zeitung

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