Ab November in Kraft

Privatkonkurs neu: Ohne Rückzahlung schuldenfrei

Wirtschaft
13.07.2017 16:40

Am 1. November tritt die Reform des Privatkonkurses in Kraft. Unter gewissen Voraussetzungen ist es dann sogar möglich, ohne eine einzige Rückzahlung schuldenfrei zu werden. Die Mindestentschuldungsdauer wird von sieben auf fünf Jahre verkürzt, auch eine Mindestquote ist nicht mehr vorgeschrieben. krone.at verrät, was sich ab November ändert.

Die Novelle betrifft grundsätzlich Privatpersonen und Einzelunternehmer und bringt Erleichterungen für Schuldner, auch wenn sie kurz vor dem Beschluss noch etwas abgeändert wurde: In der ersten Fassung war eine Entschuldungsdauer von lediglich drei Jahren vorgesehen.

Mindestquote von zehn Prozent ist Geschichte
War früher eine Mindestquote von zehn Prozent vorgesehen, muss man künftig keinen festgesetzten Betrag abzahlen, um schuldenfrei zu werden. Fünf Jahre lang wird im Abschöpfungsverfahren alles, was über das Existenzminimum hinausgehend verdient wird, abgezogen. Was danach als Restschuld übrig bleibt, wird dann in der Regel automatisch getilgt. Gläubiger können allerdings einen Antrag auf Ende des Abschöpfungsverfahrens einbringen, wenn sie berechtigte Gründe vorweisen können.

Arbeitslose müssen jährlich zum Rapport vor Gericht
Auch wenn man kein pfändbares Einkommen hat, weil die Einkünfte nicht über dem Existenzminimum liegen, kann man mit der Reform nun trotzdem Privatkonkurs beantragen. Wenn man arbeitslos ist, muss man sich allerdings um einen angemessenen Job bemühen. Über dieses Bestreben muss man jährlich vor Gericht Rechenschaft ablegen. Eine plausible Erklärung, warum man keinen neuen Job gefunden hat, ist dabei ausreichend. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, wird das Abschöpfungsverfahren nicht automatisch beendet.

Privatkonkurs auch ohne Zahlungsplan
Was sich ebenfalls ändert: Bisher musste vor dem Privatkonkurs ein Zahlungsplan vorgelegt werden. Nur wenn dieser abgelehnt wurde, kamen Schuldner ins Abschöpfungsverfahren. Für Schuldner ohne pfändbares Einkommen fällt dieser Schritt nun weg. Dennoch gehen Gläubigerschützer davon aus, dass der Zahlungsplan seine Bedeutung nicht ganz verlieren wird: Wie die "Presse" berichtet, wird davon ausgegangen, dass man sich in vielen Fällen auf Raten einigt und auf Privatkonkurs verzichtet. Altlasten könne man als Schuldner so rascher wieder loswerden. Bisher gebe es im Schnitt in drei von vier Fällen eine Einigung ohne Abschöpfungsverfahren.

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