Schleppender Start

Erst eine Firma im Lobbyistenregister vermerkt

Wirtschaft
17.01.2013 10:38
Ein einziger Firmeneintrag sowie sieben registrierte Lobbyisten - die Zwischenbilanz des neuen Lobbyistenregisters ist mager. Seit Jahresbeginn müssen sich Lobbyisten registrieren lassen, um ihrem Geschäft nachzugehen. Bis dato hat das mit der Wiener Agentur Kovar & Köppl erst ein Unternehmen getan. Bis Ende März haben Österreichs Lobbyisten allerdings noch Zeit, sich einzutragen.

Seit 1. Jänner müssen sich Lobbyisten im teilweise öffentlich einsehbaren "Lobbying- und Interessensvertretungsregister" eintragen. Tun sie das nicht, dürfen sie keine Lobbyingaufträge mehr ausführen. Als bisher einzige Firma hat sich die Agentur Kovar & Köppl mit Sitz in Wien angemeldet. Außerdem finden sich zurzeit sieben Lobbyisten im Register. Weitere Anmeldungen stehen laut Justizministerium bevor. Die Eintragungsfrist läuft bis 31. März.

Umgehungen befürchtet
Andreas Kovar, der Geschäftsführer der bislang einzigen registrierten Lobbying-Firma, befürchtet, dass die Eintragungspflicht vielfach umgangen werden könnte. Einzelne Rechtsanwälte würden es "bewusst darauf anlegen", sich nicht registrieren zu lassen, und dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Lobbying-Unternehmen zu haben. Solche Fälle werde man nach Ablauf der Registrierungsfrist sowohl über die Wirtschaftskammer als auch über den Branchenverband ALPAC thematisieren, so Kovar. Gleiches gelte für als NGOs getarnte PR-Projekte.

Wer die Registrierungspflicht umgeht, erspart sich die Nennung seiner Auftraggeber. Lobbying-Agenturen müssen auch ihre Mitarbeiter, den Umsatz und die Zahl der Aufträge bekannt geben. Weniger strenge Regeln gelten für Firmen mit "In-House-Lobbyisten": Diese müssen nur die jeweiligen Mitarbeiter eintragen und angeben, ob sie mehr als 100.000 Euro für Lobbying ausgeben.

Öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörper wie die Kammern sowie private Interessensverbände sind dagegen weitgehend ausgenommen. Zwar müssen auch sie sich im Register eintragen. Allerdings müssen sie nur die Zahl ihrer Interessensvertreter - nicht deren Identität - sowie die geschätzte Höhe der dafür anfallenden Kosten im letzten Geschäftsjahr bekannt geben. Verstöße bleiben ohne Folgen.

Konsequenz aus Strassers "Lobbygate"
Die Registrierungspflicht für Lobbyisten ist eine Folge des Skandals um den ehemaligen ÖVP-Europaabgeordneten und -Innenminister Ernst Strasser, der am Montag wegen Bestechlichkeit (nicht rechtskräftig) zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Auch die Affäre um Alfons Mensdorff-Pouilly hat die Diskussion um das Thema Lobbying angeheizt - siehe Storys in der Infobox.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele