Mordfall Stefanie P.

Mutter nach dem Urteil: “Steffis Seele ist ewig bei mir”

Österreich
11.05.2011 16:37
Stundenlang hat die Mutter der auf so furchtbare Weise ermordeten Stefanie P. gebangt und gewartet. Dann kam die erlösende Nachricht: Lebenslange Haft für Philipp K.! Was bleibt, ist ein unendlich schmerzlicher, unwiederbringlicher Verlust. Doch eines weiß Irmgard P. genau: "Ihr Körper ist weg, aber Steffis Seele wird ewig bei mir sein." Für Philipp K. könnte es, sollte das Urteil rechtskräftig werden, schwierig werden, jemals wieder freizukommen, wie der Vergleich mit dem, ihm nicht unähnlichen, verurteilten Mörder Günter Lorenz zeigt.

"Im Vorfeld des Prozesses hatte Irmgard P. angekündigt: "Ich will Philipp in die Augen sehen." Jenem 23-jährigen Wiener, der ihre Tochter Anfang Juli 2010 mit 200 Messerstichen und Schnitten ermordet und deren Leiche dann zerstückelt hat. Dann saß sie ihm im Wiener Straflandesgericht gegenüber und konnte ihre Gefühle nur schwer im Zaum halten: "Es war sehr heftig und hart. Ich bin ein emotionaler Mensch. Philipp wirkte dagegen komplett kontrolliert, wie ein Roboter." Als der Angeklagte die Mutter des Mordopfers auch noch von seiner Schuldlosigkeit überzeugen wollte, platzte Irmgard P. kurz der Kragen.

Um 0.15 Uhr kam die erlösende Nachricht
Die folgenden Prozesstage, die Aussagen des Psychiaters, der Philipp große Gefährlichkeit attestierte, verfolgte sie in den Medien. Dann der Tag des Urteils. "Ich wusste, dass die Verhandlung lange dauern würde. Ich bin mit meiner Tochter schon im Bett gelegen." Den Teletext des Fernsehens und die Nachrichtensendungen immer im Auge. Um 0.15 Uhr kam dann die erlösende Nachricht: Lebenslange Haft für Philipp K. und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

"Das war eine große Genugtuung für mich", sagt Irmgard P.: "Es hätte nur noch gefehlt, dass Steffi wieder bei der Türe hereinkommt. Aber ich habe auch so das Gefühl, dass Steffis Seele immer bei mir ist." Ein großes S, gesetzt aus bunten Blumen, schmückt jetzt das Grab der Toten. Doch Irmgard P. kann all die bedenklichen Anzeichen nicht vergessen, die darauf hindeuteten, dass mit dem Mann, den ihre Tochter so liebte, etwas nicht in Ordnung war. Wie Philipp ihr beim ersten Treffen ein Bild aus einem Obduktionssaal zeigte. Mit einer Leiche im Hintergrund. Und welches Lied Philipp K. so gerne hörte: "Behind Blue Eyes" aus dem Film "Gothika". Einem Thriller, in dem es um Mord und Vergewaltigung geht.

"Ungünstige Zukunftsprognose" für Philipp K.
Beruhigend dürfte für Steffis Mutter auch sein, dass Philipp K. geringe Chancen hat, je wieder auf freien Fuß zu kommen, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Grund dafür ist das "doppelte" Strafausmaß für den 23-Jährigen, der nicht nur die Höchststrafe ausfasste, sondern zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde. K. wurde bei seinem Prozess vom Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer eine Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit einer ungünstigen Zukunftsprognose bescheinigt.

Anhaltung ohne zeitliche Begrenzung möglich
Der sogenannte Maßnahmenvollzug dient als zusätzliches "Sicherheitsventil" bei besonders gefährlichen Straftätern. Grundsätzlich können Lebenslange nach Verbüßung von 15 Jahren erstmals um eine vorzeitige bedingte Entlassung ansuchen, über die das zuständige Vollzugsgericht zu entscheiden hat. Bei Philipp K. sieht die Sache anders aus. Da Gerichtspsychiater Dantendorfer den Mann für derart gefährlich hält, dass er ohne entsprechende Therapie mit hoher Wahrscheinlichkeit neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen wird, ist er von Gesetzes wegen ohne zeitliche Begrenzung "so lange anzuhalten, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgeht".

Philipp K. könnte sich demnach erst dann Hoffnung machen, in die Freiheit zurückzukehren, wenn sich nach Ablauf von mindestens 15 Jahren ein psychiatrischer Gutachter findet, der ihn als geheilt und ungefährlich einstuft. Die Justiz würde eine derartige Expertise vermutlich von einem weiteren Sachverständigen überprüfen lassen.

Maturant erschoss vor 28 Jahren drei Menschen
Dass es schwierig sein könnte, unter diesen Prämissen freizukommen, zeigt der Vergleich mit einem der aufsehenerregendsten Mordfälle der österreichischen Kriminalgeschichte, der 28 Jahre zurück liegt. Damals hatte der Maturant Günter Lorenz, der äußerlich und in seinem betont höflichen, wohlerzogenen Auftreten vor Gericht Philipp K. sehr ähnlich war, eine Schulfreundin, deren Mutter und seinen Cousin erschossen. 2011 befindet sich Lorenz noch immer im Gefängnis, obwohl ihm in seinem Prozess die Höchststrafe erspart geblieben war.

Er wurde jedoch ebenfalls als geistig abnorm eingestuft, und obwohl er seit mehreren Jahren als geheilt gilt, möchte die Justiz offenbar nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass der Mann im Fall seiner Entlassung zukünftig mit dem Gesetz nicht mehr in Konflikt gerät. Obwohl er sein Urteil von 20 Jahren längst abgesessen hat, ist aufgrund der Spielregeln des Maßnahmevollzugs das Tor in die Freiheit nach wie vor verschlossen.

Zahl der geistig abnormen Rechtsbrecher steigt seit 2001
Derzeit befinden sich in Österreich nach Angaben der Vollzugsdirektion 409 geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher in Haft, in diese Gruppe fällt auch Philipp K. Diese Täter sind überwiegend in sogenannten Maßnahmenabteilungen bestehender Strafanstalten untergebracht. Solche gibt es in Garsten, in der Karlau, am Mittersteig und in Stein.

Ebenfalls als geistig abnorm eingestufte, aber nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher werden entweder in eigenen Sonderanstalten der Justiz - etwa in Garsten oder Göllersdorf - oder in psychiatrischen Krankenhäusern im ganzen Bundesgebiet untergebracht. Aktuell gibt es 401 Personen, die auf diese Weise angehalten werden. Die Zahl der geistig abnormen Rechtsbrecher steigt seit 2001 an. So war deren Zahl 2010 um gut ein Fünftel höher als 2005.

von Peter Grotter und Christoph Budin (Kronen Zeitung) und krone.at

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