Bilanz nach 4 Jahren

Fußfessel: “Wichtiger Schritt für den Stafvollzug”

Österreich
26.11.2014 07:37
Genau 2.288 Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge haben seit 1. September 2010 ihre Haft mit einer Fußfessel absolviert. Seit jenem Tag ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, die Haftzeit statt in einer Zelle im elektronisch überwachten Hausarrest abzusitzen. Die meisten Träger waren Strafgefangene. Nur 28 U-Häftlinge bekamen die Fußfessel, die nur unter strengen Auflagen vergeben wird. "Für den Strafvollzug war das ein wichtiger Schritt", zeigte sich Strafvollzugsdirektor Peter Prechtl am Mittwoch überzeugt.

Rund acht Prozent - 184 Menschen - mussten bisher den elektronisch überwachten Hausarrest wieder gegen eine Gefängniszelle eintauschen. Der bekannteste Fall war bisher der frühere Sturm Graz-Präsident Hannes Kartnig. In der Regel betrifft dies Verstöße gegen die Vorschriften: Verlust des Arbeitsplatzes, die Mitbewohner entziehen die Genehmigung, dass der Fußfesselträger in der Unterkunft bleiben darf, das Alkoholverbot wird nicht eingehalten. Erst unlängst wurde ein Fußfesselträger beim Dealen mit Drogen erwischt. Drei Träger gaben die Fußfessel freiwillig zurück, weil sie den damit verbundenen Druck nicht aushielten.

"Frontdoor"-Häftlinge sehen Gefängnis nie von innen
Mit Stichtag 11. November, 15.15 Uhr, befanden sich 282 Menschen in Österreich im elektronisch überwachten Hausarrest. 280 verbüßten Strafhaft, die anderen beiden waren Untersuchungshäftlinge. Die meisten der Strafgefangenen, nämlich 215, welche die Fußfessel erhalten hatten, waren sogenannte "Frontdoor"-Häftlinge. Das heißt, sie kamen zum Strafantritt in die jeweilige Justizanstalt, stellten den Antrag und gingen wieder, bis die Anstaltsleitung eine Entscheidung traf. Im Gefängnis sitzen diese Täter nie. Daneben gibt es auch "Backdoor"-Häftlinge. Diese sitzen in Haft, bis sie die Kriterien für die Fußfessel erfüllen, und stellen dann den Antrag. So ein Fall wäre zum Beispiel Ex-Innenminister Ernst Strasser, wenn er genug von seiner Strafe verbüßt hätte.

Grundsätzlich darf jeder Häftling die Fußfessel erhalten, der sich in U-Haft befindet oder dessen abzusitzende Strafe zwölf Monate nicht übersteigt. Strasser, der eigentlich drei Jahre abzusitzen hätte, fällt darunter, weil sich die zwölf Monate auf die zu erwartende Resthaft beziehen. Wenn sich der Ex-Innenminister im Gefängnis entsprechend verhält, kann erwartet werden, dass er nach der Hälfte der verbüßten Haftzeit bedingt entlassen würde, also nach 18 Monaten. Nach sechs Monaten könnte er also einen Antrag stellen.

Genauer Zeitplan und etliche Voraussetzungen
Rechtlich ist der elektronisch überwachte Hausarrest im Strafvollzugsgesetz geregelt, erläuterte Strafvollzugsdirektor Peter Prechtl. In der Praxis sieht das so aus: Die zuständige Justizanstalt prüft Anträge von Fußfessel-Kandidaten mit Unterstützung der Bewährungshilfe-Organisation Neustart. Neustart ist u.a. dafür zuständig, einen genauen Zeitplan für den jeweiligen Strafgefangenen zu erstellen.

Wichtigste Voraussetzungen sind Prechtl zufolge ein fixer Arbeitsplatz, eine Sozialversicherung und ein fester Wohnsitz inklusive der Zustimmung aller im selben Haushalt wohnenden Personen, dass der Strafgefangene weiter dort leben darf. Nicht zuletzt muss der Häftling ein Handy besitzen, damit er rund um die Uhr erreichbar ist.

Fußfesselträger zahlt für Abwicklung
Neustart erstellt einen genauen Lebensablauf, in dem enthalten ist, wann der Strafgefangene das Haus verlassen darf, wie lange er zur Arbeit benötigt, wann er Lebensmittel einkaufen darf, wie lange er arbeitet und wann er wieder zu Hause sein muss. "Dazu kommt, dass der Strafgefangene einen täglichen Betrag für die Abwicklung des elektronisch überwachten Hausarrests abführen muss", sagte Prechtl. Maximal sind das 22 Euro pro Tag, abhängig von der persönlichen Lebenssituation des jeweiligen Häftlings verringert sich diese Summe.

Eingebautes GPS, integrierter Alkomat
Die Überwachung aller Fußfesselträger in Österreich findet in der Justizanstalt Wien-Josefstadt statt, wo acht Beamte die Einhaltung aller Vorschriften rund um die Uhr kontrollieren. Dabei gibt es je nach Strafgefangenem unterschiedliche Fußfesselvarianten, betonte Karl Beinhart, einer der Beamten in der Überwachungszentrale: Beispielsweise haben Personen, die beruflich viel reisen müssen, einen GPS-Sender, um jederzeit den Aufenthaltsort kontrollieren zu können. Hannes Kartnig war so einer.

Klassisch wäre die "normale Fußfessel", die sich bei der Station anmeldet, wenn der Träger nach Hause kommt, so dass in der Überwachungszentrale klar ist, dass der Strafgefangene die Vorschriften erfüllt. Und dann gibt es noch die Basisstationen mit dem eingebauten Alkomaten. Wer glaubt, dass er einen Verwandten oder Mitbewohner vorschicken kann, täuscht sich. Mit dem Test wird der Proband auch durch eine eingebaute Kamera in der Basisstation fotografiert. Die Aufnahme erhält die Überwachungszentrale übermittelt. Eineiige Zwillinge unter einem Dach habe es bisher noch nicht gegeben, sagte Beinhart. "Und auch das würde irgendwann auffallen."

Wien-Simmering betreut die meisten Fußfessel-Häftlinge
Die bei weitem meisten Fußfessel-Häftlinge in Österreich betreut die Justizanstalt Wien-Simmering mit rund 80, sagte Anstaltsleiter Josef Schmoll. Anträge auf Genehmigung der Fußfessel landen auf seinem Tisch. 2013 waren es 278 Anträge, von denen er 152 genehmigt hat. Es ist gut möglich, dass er bald auch über den Antrag des Ex-Innenministers, derzeit wohl Simmerings prominentester Häftling, entscheiden muss. Besonders geeignet sei die Fußfessel letztlich bei kurzen Straftaten, die im Fall einer Verbüßung in der Anstalt den Jobverlust zur Folge hätte.

Zivilfahnder prüfen, ob Häftling arbeitet
Der Simmeringer Anstaltsleiter erläuterte auch, dass dem Arbeitgeber nicht kommuniziert werden muss, dass sein Mitarbeiter sich im elektronisch überwachten Hausarrest befindet. Kontrollen, die es auch am Arbeitsplatz gibt, um die Tätigkeit des Strafgefangenen zu überprüfen, finden dementsprechend unverfänglich statt. Die Justizwachebeamten erscheinen in zivil mit einem ebenso unauffälligen Fahrzeug. Ist der Häftling anwesend, ist alles bestens. Natürlich gibt es auch Verstöße. Generell sei es aber sehr selten, dass der elektronisch überwachte Hausarrest widerrufen werden müsse, so Schmoll.

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