Verfassungswidrig

Ungarn: Endgültiges Aus für umstrittene Wählerregistrierung

Ausland
04.01.2013 13:13
Nachdem Ungarns Höchstrichter vor einer Woche aus formellen Gründen Teile des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt hatten, ist nun die von der Regierung geplante umstrittene Wählerregistrierung auch inhaltlich abgelehnt worden. Die zuvor vom Verfassungsgerichtshof (AB) beanstandeten Verfassungszusätze enthielten ebenfalls Bezüge auf das neue Wahlgesetz und standen daher seit dem 28. Dezember auf der Kippe. Das AB-Urteil bedeutet nun das endgültige Aus für das Vorhaben von Premierminister Viktor Orban (Bild).

Bei der nächsten Wahl 2014 werde es keine Wählerregistrierung geben, erklärte Antal Rogan, Fraktionschef der regierenden Fidesz-MPSZ, im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitagvormittag. Zwar wäre es möglich, eine abgeänderte Version der Wahlrechtsreform rasch im Parlament zur Abstimmung zu bringen und diese auch im Sinne der Regierung zu gewinnen, doch das würde nach Ansicht Rogans ein "Gefühl des Chaos" bei den Wählern hervorrufen, berichtete die Online-Ausgabe des ungarischen Nachrichtenmagazins "hvg" am Freitag.

Höchstrichter: "Wahlrecht unbegründet eingeschränkt"
Das Verfassungsgericht befasste sich mit dem Gesetz, nachdem Staatspräsident Janos Ader die Höchstrichter Anfang Dezember um eine Normenkontrolle gebeten hatte. Die Richter urteilten, dass unter der Beachtung der Praxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Pflichtregistrierung das Wahlrecht von Wahlberechtigten mit inländischem Wohnsitz "unbegründet einschränken" würde und daher verfassungswidrig sei.

Außerdem würden auch die anderen Bestimmungen hinsichtlich der zeitlichen und räumlichen Ausgestaltung des Wahlkampfes zum Teil "schwere unverhältnismäßige Einschränkungen der Meinungsäußerung und der Pressefreihet" darstellen. Hierbei geht es um jenen Passus, wonach Kampagneneinschaltungen während eines Wahlkampfes ausschließlich in öffentlich-rechtlichen Medien erfolgen dürften.

Opposition kritisierte neues Wahlgesetz von Anfang an
Die Oppositon hatte bereits nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes im Parlament Ende November gemeint, dass es mit diesem zu einer Einschränkung des demokratischen Wahlrechts komme. Man vermutete hinter der Maßnahme, dass sich der rechtskonservative Ministerpräsident mit dieser einen erneuten Sieg bei den Parlamentswahlen 2014 sichern möchte (siehe Infobox). Nun wird Orban auf diese "Waffe" nicht zurückgreifen können.

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