Easyjet-Notlandung
Terrorverdächtige müssen keine Kosten tragen
Nach der ungeplanten Zwischenlandung eines Flugzeugs wegen angeblicher Terror-Gespräche müssen die drei zunächst verdächtigten Passagiere voraussichtlich nicht für die Kosten aufkommen. Da kein Straftatbestand vorliegt, könnten sie wohl nicht zur Zahlung des Großeinsatzes herangezogen werden, sagte ein Polizeisprecher am Montag in Köln. Die durch Verspätungen und Ausfälle entstandenen Kosten tragen die Fluglinie und der Flughafen Köln/Bonn, wie ein Flughafensprecher sagte.
Am Samstagabend war eine Passagiermaschine der Fluggesellschaft Easyjet in Köln/Bonn außerplanmäßig gelandet, weil die drei Briten an Bord über terroristische Themen gesprochen haben sollen. Die Polizei hatte das Flugzeug durchsucht und einen verdächtigen Rucksack gesprengt, aber nirgendwo Sprengstoff entdeckt. Am Flughafen Köln/Bonn ruhte der Betrieb mehr als drei Stunden lang. Später teilte die Polizei mit, dass keine reale Gefahrenlage bestanden habe.
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