"Leben zerstört"

Millionärin will gegen britische Lotterie klagen

Ausland
14.02.2017 06:16

Einmal im Lotto gewinnen, davon träumen wohl viele von uns. Für Jane Park ist dieser Traum Realität geworden - doch die 21-jährige Britin wünscht sich nichts sehnlicher, als dass sie ihren EuroMillionen-Siegerschein nie gekauft hätte. Die eine Million Pfund (rund 1,2 Millionen Euro), die sie mit 17 Jahren gewonnen hatte, bescherten ihr nicht nur ein schönes und leichtes Leben. Da Park manchmal das Gefühl hat, der Lottogewinn habe ihr Leben zerstört, überlegt sie nun, gegen die Lotteriegesellschaft Camelot juristisch vorzugehen.

Park stört das niedrige Mindestalter für die Teilnahme an Glückspielen in Großbritannien. Dieses liegt derzeit bei 16 Jahren. Die 21-Jährige möchte, dass die Teilnahme erst ab 18 Jahren gestattet ist.

Nach Luxusurlauben, Brust-OP und Auto folgten Schattenseiten
Natürlich sei es zunächst wundervoll gewesen, so Park am Wochenende gegenüber der Online-Ausgabe der britischen Tageszeitung "Daily Mirror", doch nach mehreren Luxusurlauben, einer Brust- und Lippenvergrößerung, dem Kauf eines Range Rovers und zweier Eigentumswohnungen hätten sich auch die Schattenseiten des Millionärslebens gezeigt.

Sie bereue zudem die Entscheidung, ihren Gewinn öffentlich gemacht zu haben. Durch die BBC-Serie "Teenage Millionaire" (siehe Trailer unten) wurde Park landesweit bekannt. Zudem sorgte Park mit ihrem allzu freizügigen Auftritt in den sozialen Medien für noch mehr Publicity.

Hilfe der Lotteriegesellschaft abgelehnt
Nun klagt die Britin über häufigen Stress und die schwierige Suche nach einem Partner. Alle seien nur hinter ihrem Geld her, so die 21-Jährige. Ob eine Klage gegen die Lotteriegesellschaft eine Chance auf Erfolg hat, weiß sie nicht. Der Lotteriebetreiber erklärte gegenüber dem "Daily Mirror", dass man der jungen Frau sehr wohl Unterstützung im Umgang mit dem Geld angeboten habe. Diese Hilfe sei aber nicht angenommen worden. Die Altersgrenze für die Teilnahme an Lotteriespielen sei zudem eine Sache des Parlaments und nicht der Lotteriegesellschaft.

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