Wollen Pakt kippen

Migranten ziehen gegen EU-Türkei-Deal vor Gericht

Ausland
16.06.2016 22:46

Drei Migranten klagen vor dem EU-Gerichtshof gegen den Flüchtlingspakt zwischen der EU und der Türkei. Sie wollen, dass die Vereinbarung vom 18. März für nichtig erklärt wird, wie die Pressestelle des Luxemburger Gerichts am Donnerstag bestätigte. Die Kläger sind drei Flüchtlinge aus Pakistan und Afghanistan, die sich derzeit in Griechenland aufhalten.

Sie argumentieren unter anderem, die Türkei sei für Flüchtlinge kein sicheres Drittland. Die Flüchtlingsvereinbarung zwischen der EU und der Türkei beruht auf dieser Annahme. Die Migranten berufen sich auch auf die Grundrechtecharta der EU, wonach kollektive Ausweisungen nicht zulässig sind. Sie bemängeln zudem, dass eine spezielle EU-Richtlinie zum Umgang mit einem "Massenzustrom" an Migranten nicht angewandt worden sei. Darin sind unter anderem Mindeststandards für Personen festgelegt, die vorübergehenden Schutz benötigen.

Flüchtlingsdeal hat abschreckende Wirkung
Der Flüchtlingspakt sieht vor, dass nahezu alle Migranten, die von der Türkei aus die griechischen Inseln erreichen, am Ende wieder zurückgeschickt werden. Bisher wurden aber im Wesentlichen nur Migranten zurückgeschickt, die keinen Asylantrag in Griechenland gestellt haben. Die Prüfung der Anträge dauert sehr lange. Die erhoffte abschreckende Wirkung hat der Pakt dennoch entfaltet: Seit der Vereinbarung kommen deutlich weniger Migranten über die Ägäis nach Griechenland.

Griechenland arbeitet an schnelleren Abschiebungen
Zudem arbeitet Athen an einer Beschleunigung der Abschiebungen aus Griechenland. Am Donnerstag stimmte das Parlament einer Initiative des Innenministeriums zu und beschloss, die bisherige Zusammensetzung der für die Abschiebungen zuständigen Asyl-Ausschüsse zu verändern. Demnach entscheiden nun zwei Richter und ein Vertreter des UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR, was mit den Asylwerbern zu geschehen hat.

Ausschüsse weigern sich, Rückführungen zuzustimmen
Die bisherigen Ausschüsse bestanden aus einem UNHCR-Vertreter, einem Staatsbediensteten und einem Vertreter des nationalen Menschenrechtskomitees. Diese Ausschüsse, in denen keine Justizbeamte vertreten waren, hatten sich fast ausnahmslos geweigert, Flüchtlinge - unter ihnen viele Syrer - in die Türkei abzuschieben. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Türkei kein sicherer Drittstaat sei. Lediglich im Fall von zwei syrischen Asylwerbern wurden Gesuche bisher abgewiesen. Abgeschoben wurden sie dennoch nicht, weil sie noch nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben.

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