Silvester-Attacken

Köln: Erste Urteile wegen sexueller Nötigung

Ausland
07.07.2016 15:56

Mehr als ein halbes Jahr nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht 2015 in Köln hat es am Donnerstag die ersten Urteile wegen sexueller Nötigung gegeben. Ein zur Tatzeit 20-jähriger Iraker wurde am Amtsgericht zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Er soll beim Kölner Dom eine junge Frau gegen den deren Willen geküsst und ihr Gesicht abgeleckt haben. Ein mitangeklagter 26-jähriger Algerier erhielt wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung eine einjährige Bewährungsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht.

Der 26-jährige Algerier soll zudem den Begleiter zweier weiblicher Opfer mit den Worten bedroht haben: "Give me the girls, give the girls - oder Tod." Das Gericht wertete dies als weitere Straftat - nämlich versuchte Nötigung.

Erst zweites Strafverfahren wegen Sexualdelikts
Das Verfahren war das zweite wegen eines Sexualdelikts in der Kölner Silvesternacht. In einem ersten Prozess Anfang Mai hatte sich ein Algerier wegen versuchter sexueller Nötigung verantworten müssen. Die Tat konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden, weil das Opfer den Angeklagten im Gerichtssaal nicht wiedererkannte.

In dem Prozess vom Donnerstag ging es um Übergriffe auf zwei Frauen in der Silvesternacht. Die beiden Angeklagten hatten mit den späteren Opfern zunächst beim Kölner Dom Fotos gemacht. Anschließend kam die Männergruppe hinzu, aus der heraus einem der Opfer an den Hintern und in den Schritt gefasst wurde.

Die zweite Frau wurde laut Gerichtsurteil anschließend von dem nun verurteilten Iraker Hussein A. in den Schwitzkasten genommen und geküsst. Zudem leckte er ihr Gesicht. "Wir sehen das als sexuelle Nötigung an", sagte der Richter Gerd Krämer. "Er hat das Opfer genötigt, diesen Kuss und das Lecken durch das Gesicht zu dulden."

Angeklagter: "Ich entschuldige mich dafür"
Der heute 21-jährige Iraker sagte laut Dolmetscher abschließend vor Gericht: "Ich entschuldige mich für die Sachen, die passiert sind." Während der Verhandlung hatte er sich jedoch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Den Algerier Hassan T. hielt das Gericht der Beihilfe zur sexuellen Nötigung durch die Gruppe für überführt, der 15 bis 20 Männer angehört haben sollen. T. hält sich nach eigenen Angaben seit dem Herbst 2014 in Deutschland auf, A. seit September 2015.

Die beiden betroffenen Frauen im Alter von 27 und 20 Jahren schilderten im Zeugenstand sichtlich bewegt und zeitweise unter Tränen die Geschehnisse in der Silvesternacht. Die beiden Freundinnen waren mit dem Verlobten der 27-Jährigen am Tag vor Silvester nach Köln gereist, um am Rhein den Jahreswechsel und das Feuerwerk zu erleben.

In der Silvesternacht hatten überwiegend aus Nordafrika stammende Täter am Kölner Hauptbahnhof und am benachbarten Dom sexuelle Übergriffe auf Hunderte Frauen sowie Raubdelikte verübt.

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