Für EU-Ausländer

Deutschland will Sozialhilfeanspruch begrenzen

Ausland
07.10.2016 06:30

Die deutsche Bundesregierung will die Voraussetzungen für die Zahlung von Sozialhilfe drastisch verschärfen. Das Land soll für Zuwanderer aus der EU nur noch attraktiv sein, wenn sie auch in Deutschland arbeiten. EU-Bürger, die hierzulande nicht arbeiten, sollen erst nach fünf Jahren Aufenthalt Sozialhilfe beziehen können. Zuvor hatten die Gemeinden Druck gemacht.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sei zwischen den Ressorts ausverhandelt und soll nächste Woche im Kabinett beschlossen werden, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag unter Berufung auf Mitarbeiter im Arbeitsministerium.

Die Gesetzespläne sehen vor, dass EU-Bürger künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" hat, soll es Sozialhilfe geben.

Kommunen fürchten Ansturm
Nahles reagiert damit auf ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel, wonach EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland zwingend Anspruch auf Sozialhilfe haben. Städte und Gemeinden, die für die Sozialhilfe aufkommen müssen, fürchten nach diesem Urteil zusätzliche Milliardenkosten: Im Blick haben sie vor allem Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien. Deshalb machen die Kommunen Druck auf die Bundesregierung: Die Gesetzespläne zur Einschränkung der Sozialhilfeansprüche von EU-Ausländern müssten endlich umgesetzt werden, fordert der Städte- und Gemeindebund.

"Die derzeitigen Regelungen und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes können dazu führen, Deutschland für Zuwanderungswillige im Ausland noch attraktiver zu machen als es ohnehin schon ist", sagte Verbands-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Freizügigkeit innerhalb der EU bedeute demnach nicht, dass sich die EU-Bürger das Sozialsystem mit den umfassendsten Leistungen aussuchen können.

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