Anschlag in Kabul

Deutsche Botschaft im Visier der Attentäter

Ausland
09.06.2017 06:38

Der verheerende Bombenanschlag von Kabul mit 160 Toten und mehr als 450 Verletzten aus der Vorwoche dürfte gezielt gegen die deutsche Botschaft gerichtet gewesen sein. Lediglich einem aufmerksamen Wachmann sei es zu verdanken, dass die deutschen Diplomaten und ihre Mitarbeiter durch splitternde Scheiben nur Schnittwunden erlitten, berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Verweis auf einen ersten Untersuchungsbericht.

Der Wachmann habe in der Früh einen Tanklaster angehalten, der Zufahrt zur Botschaft verlangte, um dort Altwasser abzupumpen. Nachfragen des Wachpostens über Funk hätten ergeben, dass ein Tankeinsatz in der Botschaft nicht vereinbart worden sei, heißt es in dem Bericht. Personen- und Objektschützer innerhalb der Botschaft hätten daraufhin zu größter Vorsicht geraten.

Als der Hausmeister zu dem nur 50 Meter vor der Einfahrt stehenden Tankfahrzeug gehen wollte, um die Lage zu klären, habe der Attentäter die rund 1000 Kilogramm schwere Sprengladung gezündet. "Wäre der Tanklastzug auf den Vorhof der Botschaft gelangt und dort explodiert, dann wären alle Menschen in dem Gebäude getötet worden", zitiert der "Focus" einen hohen Berliner Regierungsbeamten.

Sicherheitslage in Kabul durch Proteste weiter verschärft
Nach dem Anschlag am vergangenen Mittwoch ist die Lage in Kabul extrem angespannt. Seit Tagen halten wütende Anti-Regierungs-Proteste die Sicherheitskräfte in Atem. Die Demonstranten werfen der Regierung Versagen vor. Bei einer Demonstration gegen die Regierung zwei Tage später gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen die Demonstranten vor, dabei wurden mindestens vier Menschen getötet.

Afghanistans Präsident Ashraf Ghani fordert ein sofortiges Ende der Proteste. "Die Demonstrationen verschärfen die angespannte Sicherheitslage, wir bitten deshalb unsere Landsleute, die Proteste einzustellen und die Straßen wieder freizugeben", erklärte sein Büro am Donnerstag. Sollten die Protestierenden der Aufforderung nicht Folge leisten, würden "rechtliche Schritte" eingeleitet.

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