Republik verklagt

13-Jährige von zwei Mitschülern (14) missbraucht

Österreich
02.02.2017 10:51

Ein erschütternder Vorfall aus Vorarlberg ist am Donnerstag bekannt geworden: Zwei 14-jährige Schüler hatten eine 13 Jahre alte Mitschülerin sexuell missbraucht, ein weiteres Mädchen hatte die schrecklichen Taten, die sich im Schulgebäude abspielten, auch noch mitgefilmt. Wie nun publik wurde, ist es bereits im Vorjahr zu rechtskräftigen Verurteilungen des Trios gekommen - das Opfer selbst verklagt jetzt allerdings in einem Zivilprozess die Republik Österreich.

Wie die "Neue Vorarlberger Tageszeitung" berichtete, war es bereits im November und Dezember 2013 in einer Mittelschule im Vorarlberger Unterland zu dem mehrfachen Missbrauch der damals 13-Jährigen gekommen. Die zwei 14-Jährigen wurden jeweils zu einer Geldstrafe von 1400 Euro (350 Tagessätze zu vier Euro) und zur Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, und zwar wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und wegen der Anstiftung zur pornografischen Darstellung Minderjähriger. Sie hatten nämlich auch veranlasst, dass eine 14-Jährige ihre Taten per Video aufzeichnet.

Dafür erhielt das Mädchen eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 560 Euro (140 Tagessätze zu vier Euro), von der sie 270 Euro tatsächlich bezahlen musste. Laut der Tageszeitung sind die Urteile in dem Strafverfahren am 31. Mai des Vorjahres ergangen.

"Lehrer verletzten Aufsichtspflicht"
Öffentlich wurde der Fall nun, weil das heute 16 Jahre alte Opfer in einem Zivilprozess 26.600 Euro Schadenersatz von der Republik Österreich sowie die Haftung für allfällige Spät- und Dauerschäden fordert. Der Vorwurf der Klägerin und ihrer Anwälte lautet: Die Lehrer an der Mittelschule hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt und früher eingreifen müssen, damit hätten die sexuellen Übergriffe verhindert werden können. Die Rechtsvertreterin der Republik sieht die Aufsichtspflicht nicht verletzt, außerdem seien die Ansprüche verjährt.

Nach Angaben ihres Anwalts ist die 16-Jährige traumatisiert und befindet sich in therapeutischer Behandlung. Zum Zeitpunkt der Übergriffe sei sie Integrationsschülerin mit pädagogischem Förderbedarf gewesen, nach den Vorfällen habe die Jugendliche die Schule verlassen und verfüge nun über keinen Schulabschluss.

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