07.04.2015 12:59

Blühen verboten!

Cannabisaufzucht im juristischen Graubereich

Die Sache mit dem legalen Cannabisanbau ist gar nicht so einfach erklärt. Solange die Hanfpflanzen nicht zur Blüte gebracht werden, ist deren Besitz erlaubt. "Samen und Blätter der Cannabispflanze, die nicht mit Blüten- und Fruchtständen vermengt sind, sind ausdrücklich von der Suchtgiftverordnung ausgenommen", so das Wiener Oberlandesgericht. Sogenannte Grow-Geschäfte werden immer beliebter, bewegen sich aber im juristischen Graubereich.
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