Bluttat in Mühlbachl

Erstochener Tiroler: 20 Jahre Haft für 25-Jährigen

Österreich
17.12.2015 21:43

Der Mordprozess im Fall eines im vergangenen Dezember in seinem Haus in Mühlbachl im Wipptal erstochenen 39-jährigen Tirolers hat am Donnerstag mit einem Schuldspruch geendet. Der 25-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Sieben der acht Geschworenen befanden den Angeklagten schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem 25-Jährigen wurde vorgeworfen, seinen Bekannten durch die Zufügung massiver Stichverletzungen vorsätzlich getötet zu haben. Der Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn vergangene Woche vor Richterin Verena Offer nicht schuldig bekannt. Er habe das Opfer zwar an jenem Abend zu Hause besucht, sei nach einer halben Stunde jedoch wieder gegangen, hatte der gebürtige Slowake, der seit Ende 2012 in Österreich lebt, gesagt.

Sowohl Staatsanwältin Birgit Unterguggenberger als auch Verteidiger Hermann Rieder hatten in ihren Eröffnungsplädoyers die Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer skizziert. Demnach soll das Opfer den heterosexuellen Beschuldigten für sexuelle Dienste bezahlt haben. Der Slowake soll damals in Geldnöte geraten sein. Vor dem Tatabend habe es bereits zwei Treffen zwischen den beiden gegeben.

Blutspuren und DNA überführten Täter
Insgesamt wurden zehn Gutachten an drei Prozesstagen gehört. 14 DNA-Spuren des Angeklagten konnten laut Gutachten am Tatort sichergestellt werden. Unter anderem habe man blutige Spuren am Waschbecken im Bad gefunden. Auf der Innenseite der Haustür habe man außerdem drei teilweise mit Blut behaftete Fingerabdrücke gefunden, die laut Gutachten ebenfalls dem Beschuldigten zuzuordnen sind.

Darüber hinaus konnten laut einer Sachverständigen blutige Fußabdrücke des Angeklagten am Tatort sichergestellt werden. Ein Socken des Täters sei bei der Tat mit Blut durchtränkt worden, wodurch mehrere Abdrücke hinterlassen wurden. Diese stimmten laut der Gutachterin mit Vergleichsfußabdrücken des Beschuldigten überein.

"Spuren konnten nicht eindeutig zugeordnet werden"
Der Verteidiger hatte in seinem Schlussplädoyer das Ermittlungsverfahren bemängelt. "Es gibt viele Spuren am Tatort, die nicht eindeutig zugeordnet werden konnten", meinte der Rechtsanwalt. Außerdem weise das Opfer dieselbe Zehenstellung auf wie sein Mandant, weshalb die blutigen Fußabdrücke auch vom 39-Jährigen stammen könnten. Darüber hinaus seien gefundene Mikrospuren und auf der Leiche sichergestellte "helle Haare" nicht ausgewertet worden.

Der Beschuldigte saß seit 18. Dezember des Vorjahres in Untersuchungshaft. Eine nahe Verwandte hatte den 39-Jährigen, der allein in dem Haus wohnte, am 16. Dezember 2014 blutüberströmt im Wohnzimmer liegend gefunden. Die Frau, die einen Schlüssel zu dem Haus besaß, wollte nach dem Rechten sehen, da das Opfer entgegen seiner Gewohnheiten in der Früh nicht erreichbar war.

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